Vorlage - VO/2023/300/07GV
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Sachverhalt:
Bei starken Regenereignissen ist es in der Vergangenheit häufig zu Überflutung von Anliegergrundstücken an der Dorfstraße (L 69) gekommen. Gemäß Straßen- und Wegegesetz ist die Gemeinde Baulastträgerin von Entwässerungsanlagen von Landesstraßen innerhalb von Ortsdurchfahrten. Die Gemeinde Tarbek hat daher das Ingenieurbüro Petersen und Partner mit der Erstellung eines Entwässerungskonzeptes für die Ortslage Tarbek beauftragt.
Das Ingenieurbüro wird auf der Sitzung das Konzept vorstellen und erläutern.
Im Verlauf der Konzepterstellung ist aufgefallen, dass die Gemeinde Tarbek keine Abwasser-/Regenwassersatzung hat. Es ist daher nicht eindeutig geklärt, ob die Anliegergrundstücke in die hydraulische Berechnung einzukalkulieren sind.
Für eine Umsetzung des Konzeptes ist ein Ingenieurbüro mit der Planungsleistung zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Wahl des Sanierungsverfahrens sind Gesamtkosten von 370.000 € bis 810.000 € zu erwarten.
Für die Beauftragung eines Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen 1-4 fällt, ausgehend von den errechneten maximalen Kosten, ein Ingenieurhonorar von ca. 30.000 € brutto an.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI, Leistungsphase 1-4 (Genehmigungsplanung) zur Regelung der Oberflächenentwässerung.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht
Anhang 1 Ergebnisse Hydraulik Bestandskanal
Anhang 2 Ergebnisse Hydraulik Neudimensionierung