Auszug - 1. Kreditaufnahme 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer berichtet, dass die Gemeinde Tensfeld mit Stand vom 18.09.2023 rund 400.800 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse des Amtes hat.
Aus der Kreditermächtigung 2022 ist noch eine Restermächtigung von 322.100 EUR verfügbar, welche bis zum Ende des Jahres für dem Haushaltsjahr 2022 zuzuordnenden Investitionen verfügbar ist.
Für das Haushaltsjahr 2023 beträgt die Kreditermächtigung 100.000 EUR.
Wie in der Beschlussvorlage dargestellt hat die Gemeinde Tensfeld für das Haushaltsjahr 2022 einen Kreditbedarf von 344.571,44 EUR und für das laufende Haushaltsjahr beträgt der Kreditbedarf 211.573,22 EUR.
Somit ergibt sich ein Kreditbedarf von insgesamt 566.144,66 EUR.
Da die Ermächtigungen 2022 und 2023 insgesamt nur 422.100 EUR betragen, wird verwaltungsseitig eine Kreditaufnahme in der maximal möglichen Höhe vorgeschlagen.
In der Aussprache wird eine Laufzeit von 30 Jahre befürwortet. Der Protokollführer wird gebeten die Kostenunterschiede bei einer Zinsbindung von 10, 15 und 20 Jahren bis zur Sitzung der Gemeindevertretung zu ermitteln.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Finanzierung der Investitionen 2022 und 2023 ein Darlehen in Höhe von 422.100,00 EUR aufzunehmen (hiervon 322.100 EUR aus der Kreditermächtigung 2022 und 100.000 EUR aus der Kreditermächtigung 2023).
Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen und das Darlehen soll in gleichbleibenden Raten mit einer Laufzeit von 30 Jahren getilgt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0