Vorlage - VO/2023/273/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tensfeld hat mit Stand vom 18.09.2023 rund 400.800 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse des Amtes. Um die Verbindlichkeiten zu senken und eine eigene Liquidität der Gemeinde zu schaffen ist zu prüfen, ob eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist.
Aus der Kreditermächtigung 2022 in Höhe von ursprünglich 522.100 EUR ist noch ein Betrag von 322.100 EUR verfügbar, welcher bis zum Ende diesen Jahres für entsprechend dem Haushaltsjahr 2022 zuzuordnenden Investitionen verfügbar bleibt (§ 85 Abs. 3 Gemeindeordnung S-H).
Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Gemeinde Tensfeld eine Kreditaufnahme von 117.800 EUR geplant. Im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens wurde die Kreditermächtigung aber auf 100.000 EUR gekürzt. Bislang wurde aus dieser Ermächtigung kein Kredit aufgenommen.
Die investiven Ein- und Auszahlungen stellen sich 2022 wie folgt dar:
Position | Betrag | Bemerkung |
Summe investive Einzahlungen | 284.636,65 EUR | s. beigefügte Summen-/ Saldenliste |
Kreditaufnahme 2022 | 200.000,00 EUR | 1. Kreditaufnahme 2023 |
Summe investive Auszahlungen | 829.208,05 EUR | s. beigefügte Summen-/ Saldenliste |
Kreditbedarf | 344.571,44 EUR (322.100,00 EUR Ermächtigung verfügbar) | 2. Kreditaufnahme aus Ermächtigung 2022 |
Die investiven Ein- uns Auszahlungen stellen sich 2023 bislang wie folgt dar (Stand 18.09.2023):
Position | Betrag | Bemerkung |
Summe investive Einzahlungen | 274.177,54 EUR | s. beigefügte Summen-/ Saldenliste |
Summe investive Auszahlungen | 605.630,76 EUR | s. beigefügte Summen-/ Saldenliste |
Kreditbedarf | 331.453,22 EUR |
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Einzahlung erwartet | 119.700 EUR | Kreisförderungen für KiTa-Erweiterung u. Spielplatz sowie Verkauf Fahrzeug FFW |
Kreditbedarf | 211.753,22 EUR (Ermächtigung: 100.000,00 EUR) |
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Es wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 422.100,00 EUR (hiervon 322.100,00 EUR aus der Kreditermächtigung 2022 und 100.000,00 EUR aus der Kreditermächtigung 2023) mit einer Laufzeit von 30 oder 40 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren vorgeschlagen. Bei einer Zinsbindung von 10 Jahren wird ein Darlehenszins von 3,5 % angenommen.
Die jährliche Anfangsbelastung wird nachfolgend aufgeführt:
Laufzeit 30 Jahre
Tilgung (3,33 %): 14.070 EUR
Zinsen (3,50 %): 14.700 EUR
Anfangsbelastung: 28.770 EUR
Laufzeit 40 Jahre
Tilgung (3,33 %): 10.552 EUR
Zinsen (3,50 %): 14.730 EUR
Anfangsbelastung: 25.282 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
s. Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Finanzierung der Investitionen 2022 und 2023 ein Darlehen in Höhe von 422.100,00 EUR aufzunehmen (hiervon 322.100 EUR aus der Kreditermächtigung 2022 und 100.000 EUR aus der Kreditermächtigung 2023).
Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen und das Darlehen soll in gleichbleibenden Raten mit einer Laufzeit von XX Jahren getilgt werden.
Anlage/n:
Summen-/ Saldenliste investive Ein- und Auszahlungen 2022 sowie 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022 investive Einzahlungen (17 KB) | ||||
2 | 2022 investive Auszahlungen (19 KB) | ||||
3 | 2023 investive Einzahlungen (16 KB) | ||||
4 | 2023 investive Auszahlungen (21 KB) |