Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggf. Beschlussfassung über die vorrangige Nutzung der Kegelsportanlage durch die Richard Hallmann Schule   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2023/263/10GV Beratung und ggf. Beschlussfassung über die vorrangige Nutzung der Kegelsportanlage durch die Richard Hallmann Schule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Bianka Mathiak-Fürstenwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Mathiak-Fürstenwerth, Bianka
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister berichtet, dass der TVT mit dem Vorschlag an die Gemeinde herangetreten ist, der Richard-Hallmann-Schule eine vorrangige Nutzung der Kegelsportanlage während der Unterrichtszeiten einzuräumen mit der gleichzeitigen Bitte, die Unterhaltungskosten der Anlage zu übernehmen. Außerhalb der Unterrichtszeiten möchte der TVT die Anlage weiterhin für den Vereinssport nutzen. Herr Schultz weist daraufhin, dass in den Beschluss aufgenommen werden sollte, dass allen Trappenkamper Schulen ein vorrangiges Nutzungsrecht eingeräumt wird und dies nicht nur auf die Richard-Hallmann-Schule beschränkt werden sollte. Außerdem ist noch ungeklärt, ob eine private Nutzung (z. B. für Kindergeburtstage) zugelassen werden kann, da dies ein erheblicher zusätzlicher Personalaufwand bedeuten würde.

 

Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Trappenkamp überlässt den Schulen das auf dem Flurstück 289/3 Flur 3 Gemarkung Trappenkamp gelegene Gebäude (Kegelsportanlage) zur vorrangigen Nutzung während der Unterrichtszeiten.

 

Außerhalb dieser Zeiten hat der Turnverein Trappenkamp das vorrangige Nutzungsrecht an der Anlage.

 

Ausnahmen bedürfen der Absprache zwischen den Schulen und dem Verein. 

 

Die Gemeinde ist für die bauliche Unterhaltung der Kegelsportanlage zuständig und trägt zudem sämtliche Verbrauchskosten.

 

Die Entscheidung, ob eine private Nutzung (z. B. für Kindergeburtstage) zugelassen wird, wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob sich eine private Nutzung umsetzen lässt.

 

Weitere Details werden in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde als Schulträgerin und dem Turnverein Trappenkamp getroffen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Vereinbarung abzuschließen.
 


Abstimmungsergebnis dafür: 18 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0