Auszug - Notwendige Maßnahmen an Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es liegt der Gemeindevertretung eine umfangreiche Beschlussvorlage über notwendige Maßnahmen an Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken vor, da die Verkehrssicherheit an diesen Stellen gefährdet ist.
Zunächst bittet Herr Barkow, dass der Bauhof zukünftig nur noch mit einem halben Meter Abstand zum jeweiligen Baumstamm Rasen mäht, damit die Baumstämme nicht durch einen Rasenmäher beschädigt werden.
Nach einer ausgiebigen Diskussion über den vorliegenden Beschluss der Gemeindevertretung nach Möglichkeit keinen Baum zu fällen und der nun vorliegenden Beschlussvorlage, wird sich darauf verständigt, zunächst nur die Bäume am Bolzplatz in der Rudolf-Kinau-Straße mit Borkenkäferbefall zu fällen, da sich dieser sonst noch weiter ausbreitet. Herr Jaouadi schlägt vor, an dieser Stelle keine heimischen Bäume als Ersatz zu pflanzen, sondern andere Baumarten, die besonders widerstandsfähig gegenüber den Klimaveränderungen sind, auszuprobieren.
Bei den übrigen zur Fällung vorgeschlagenen Bäumen sollen zunächst nur ein Rückschnitt und eine Totholzentfernung vorgenommen und eine komplette Fällung der Bäume zurückgestellt werden.
Frau Jaouadi rät dazu, ein Baumkataster erstellen zu lassen, damit die Baumpflegearbeiten zukünftig strukturierter durchgeführt werden können. Frau Barkow teilt mit, dass die Klimaschutz-AG bereits ein Baumkataster erstellt hat.
Beschlussvorschlag:
Die vom Borkenkäfer befallenen Bäume am Bolzplatz in der Rudolf-Kinau-Straße sollen gefällt werden. Sofern eine Genehmigungspflicht besteht, wird die Verwaltung beauftragt, bei der unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung zu beantragen und die Fällungen der betroffenen Bäume durch den Bauhof erledigen zu lassen. Der Bürgermeister beauftragt den Bauhof in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt die Standorte und Baumarten für Ersatzpflanzungen festzulegen. Die Ersatzpflanzungen sind entsprechend zu beauftragen. Die evtl. Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörden zur Qualität und der Größe der Pflanzen sind bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.
Folgende in der Beschlussvorlage genannten Fällungen sollen trotz bestehender Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht vorgenommen werden, sondern es soll lediglich zunächst ein Rückschnitt mit Totholzentfernung erfolgen:
1.) zwei abgängige Ahorne auf dem Sudetenplatz
2.) eine abgängige Birke und eine abgängige Buche auf dem Parkplatz des TVT
3.) Fällung eines abgängigen Ahorns auf der Grünfläche in der Kurlandstraße, Höhe Wanderweg.
Abstimmungsergebnis dafür: 18 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0