Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/261/10GV  

Betreff: Notwendige Maßnahmen an Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Nils WieskeAktenzeichen:3.5
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Wieske, Nils
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
21.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2022 sind Baumfällungen auf gemeindlichen Grundstücken grundsätzlich zu unterlassen. Für unvermeidbare Fällungen (z.B. zur Verkehrssicherung) sind vorab Ersatzpflanzungen inkl. derer Standorte festzulegen.

 

Der Bauhof hat festgestellt, dass bei mehreren Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken Fällungen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich sind. Dabei handelt es sich um folgende Bäume:

 

1.) Fällung zweier abgängiger Ahorne auf dem Sudetenplatz

2.) Fällung einer abgängigen Birke und einer abgängigen Buche auf dem Parkplatz des TVT

3.) Fällung eines abgängigen Ahorns auf der Grünfläche in der Kurlandstraße, Höhe Wanderweg.

4.) Fällung mehrerer durch Borkenkäfer befallene, abgängige Fichten auf dem Bolzplatz in der Rudolf-Kinau-Straße. Die Fällung ist notwenig um die Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern.

 

Die Arbeiten kann der Bauhof in Eigenregie durchführen.

 

Fotos der Bäume sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ca. 1000 EUR für evtl. angeordnete Ersatzpflanzungen. Der angegebene Preis beruht auf Erfahrungswerte, orientierenden Preisanfragen sowie vorsichtiger Schätzung. Finanzmittel stehen zur Verfügung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die genehmigungspflichtigen Fällungen von abgängigen Bäumen durch die Verwaltung, sofern notwendig, bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen und die Fällungen der betroffenen Bäume durch den Bauhof erledigen zu lassen.

2. Der Bürgermeister beauftragt den Bauhof in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt die Standorte und Baumarten für Ersatzpflanzungen festzulegen. Die Ersatzpflanzungen sind entsprechend zu beauftragen. Die evtl. Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörden zur Qualität und der Größe der Pflanzen sind bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilder der betroffenen Bäume (4915 KB)