Auszug - Beratung und Beschluss über den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
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Wortprotokoll |
Vom Protokollführer werden die in der Beschlussvorlage, die für die Stellvertretung des Amtsvorstehers eine spitze tageweise Abrechnung vorsieht, dargestellten Entschädigungsvarianten vorgetragen. Bei der Stellvertretung des Amtsdirektors hatten er und die Amtsvorsteherin überlegt, für die erste Stellvertretung eine Monatspauschale in Anlehnung an die Variante 2 (aufgerundete Hälfte der Aufwandsentschädigung der Amtsvorsteherin = mtl. 275,00 EUR) vorzuschlagen und für die zweite Stellvertretung eine spitze Abrechnung in Höhe eines dreißigstel dieses Betrages. Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hätte bei solch einer Lösung aber Bedenken, weil die Wertigkeit und Verantwortung der Stellvertretung des Amtsdirektors höher zu bewerten ist als die Aufgaben der Amtsvorsteherin und deshalb die Aufwandsentschädigung der Stellvertretung nicht geringer sein sollte, als die Aufwandsentschädigung der Amtsvorsteherin.
Herr Wundram teilt die Einschätzung des Gemeindeprüfungsamtes und bittet er um Mitteilung, wie hoch die Entschädigungen für die Stellvertretungen von Amtsdirektoren bzw. -direktorinnen in anderen Ämtern ist. Da dieses den Anwesenden unbekannt ist, kommen die Mitglieder des Amtsausschusses darin überein, die Angelegenheit auf die nächste Sitzung des Amtsausschusses zu vertagen.