Amt Bornhöved
 

Auszug - Jahresabschluss 2021  

Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Di, 12.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2023/201/01Amt Jahresabschluss 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll

Vom Protokollführer wird vorgetragen, dass der Jahresabschluss im Zahlenwerk fertiggestellt ist. Danach schließt das Amt Bornhöved das Haushaltsjahr 2021 anstatt eines geplanten Jahresfehlbetrages in Höhe von 385.600,00 EUR mit einem Jahresüberschuss von 268.403,72 EUR ab.

Der erwirtschaftete Jahresüberschuss ist nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik zwingend zum Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages (= negatives Eigenkapital) in Höhe von 875.552,06 EUR zu verwenden. Der vorgetragene Fehlbetrag vermindert sich dadurch auf 607.148,34 EUR.

 

Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die Erträge um rd. 643.500,00 EUR verbessert haben. Wesentliche Ertragspositionen sind hier nichtzahlungswirksame Erträge aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von mehr als 308.000,00 EUR (geplant waren 101.500,00 EUR) und Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von mehr als 389.000 EUR (diese werden nicht geplant).

 

Es haben sich aber auch die zahlungswirksamen Erträge nicht nur unerheblich verbessert.

Die zahlungswirksamen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind um rd. 47.600,00 EUR gestiegen (Landeszuweisungen). Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte haben sich um rd. 44.500,00 EUR verbessert (z. B. Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) und auch bei den Bußgeldern und Säumniszuschlägen gibt es eine Verbesserung von mehr als 41.000,00 EUR. Gemindert haben sich allerdings die Kostenerstattungen und Kostenumlagen um rd. 103.000,00 EUR:

 

Auf der Aufwandsseite gibt es eine Verschlechterung von etwas über 1.000,00 EUR. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass in den erhöhten Aufwendungen auch nichtzahlungswirksame Aufwendungen aus Wertberichtigungen in Höhe von mehr als 409.000,00 EUR enthalten sind.

 

Der Abschluss wird aber noch nicht zur Prüfung vorgelegt, weil es erforderlich ist, in der Beschlussvorlage auf eine Besonderheit hinzuweisen und diese zu erläutern.

Die Besonderheit besteht darin, dass die Finanzrechnung einen Anfangsbestand liquider Mittel für das Amt selbst in Höhe von 160.248,17 EUR und einen Endbestand von 3.111.580,41 EUR ausweist. Die Liquidität des Amtes selbst ist somit 2021 um mehr als 2,95 Mio. EUR gestiegen.

Die Erklärung hierfür ist zu einem Großteil die Entwicklung der Ein- und Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln. Diese werden auf Verwahr- und Vorschusskonten gebucht, die dem Amt zugeordnet sind. Die Einzahlungen daraus betrugen 2021 mehr als 10 Mio. EUR und die Auszahlungen nur etwas über 7 Mio. EUR. Die Differenz von rd. 3. Mio EUR ist dem Umstand geschuldet, dass im Januar 2021 Einzahlungen aus Personalkosten von mehr 1,50 Mio. gebucht wurden, die zumindest z. T. dem Vorjahr zuzurechnen sind und im Dezember 2021 wurde Einzahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von rd. 1,64 Mio. gebucht, die den Gemeinden zuzuführen sind.

 

Eine Beschlussfassung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da ein vollständiger Jahresabschluss nicht vorgelegt wurde.