Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/201/01Amt  

Betreff: Jahresabschluss 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
12.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
23.05.2024 
Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
29.05.2024 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 18 Abs. 1 der Amtsordnung (AO) gelten für Ämter die Vorschriften des Gemeinderechts für die Haushalts- und Wirtschaftsführung entsprechend. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik), der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik) und dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht (§ 52 GemHVO-Doppik) beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Forderungsspiegel (Anlage 1 des Anhangs) auch wertberichtigte Forderungen enthält. Da die Bilanz die wertberichtigten Forderungen enthält, weichen die Werte der Bilanz vom Forderungsspiegel teilweise ab (die bilanzierten Forderungen sind wegen der Wertberichtigungen z. T. niedriger).

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist beim Amt für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend der Amtsausschuss über den Abschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

Im Rahmen der Abschlussprüfung erfolgte bereits am 12.09.2023 durch Mitglieder des Finanzausschusses eine stichprobenhafte Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2021. Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben.

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Das Amt Bornhöved schließt das Haushaltsjahr mit einem Jahresüberschuss von 268.403,72 EUR ab. Nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnis- oder allgemeinen Rücklage zuzuführen. Da das Amt einen vorgetragenen Jahresfehlbetrag von 1.143.955,78 EUR hat, ist somit das Jahresergebnis zwingend zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden. Dieser sinkt dann auf 875.552,06 EUR.

 

Die Finanzrechnung für das Abschlussjahr weist eine Besonderheit auf, auf die näher eingegangen werden muss. Nach der Finanzrechnung steigt der eigene Finanzmittelbestand des Amts von 160.248,17 EUR zum 31.12.2020 auf 3.111.580,41 EUR zum 31.12.2021.  Dieses ist zu einem Großteil darauf zurückzuführen, dass die Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln die Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln um 3.082.383,05 EUR (Pos. 35 c Finanzrechnung) übersteigen. Dabei handelt es sich um Ein- und Auszahlungen die auf Verwahr- und Vorschusskonten des Amtes gebucht sind und nicht unbedingt dem Amt selbst zustehen müssen. Im vorliegenden Jahresabschluss verhält es sich so, dass zum 31.12.2021 noch die Zahlungen des kommunalen Finanzausgleichs für das 4. Quartal 2021 und weitere z. T. hohe Einzahlungen noch nicht auf die berechtigten Gemeinden verteilt waren. Auf den Abschlussstichtag bezogen wird zwar ein korrektes Ergebnis dargestellt, der eigene Finanzmittelbestand des Amtes ist aber eigentlich deutlich geringer, weil die den Gemeinden zustehende Zahlungen im Folgejahr auf die berechtigten Gemeinden verteilt werden.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses von 268.403,72 EUR.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Amtsausschuss beschließt, den Jahresabschluss 2021 in der als Vorlage verteilten Form.
  2. Der Amtsausschuss beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresüberschuss in voller he zur Minderung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss 2021

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01AmtBornhöved2021JA (4460 KB)