Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 22:17 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2023/145/06GV Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1/ Ti.
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wurde bereits im Bauausschuss am 13.07.2023 ausgiebig beraten.

Am 18.07.2023 wurde nun jedoch eine Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht ausgegeben, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden darf. Das Urteil mit einer Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht worden.

 

Herr Jaetzel erläutert den Sachverhalt der Klage und liest Passagen der Pressemitteilung vor. Anschließend wird das Wort an Frau Möller vom Planungsbüro Möller übergeben.

 

Am Tag vor der Sitzung erreichte das Amt Bornhöved eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes mit dem Inhalt Inhalt, dass nach einem Urteil vom Vortag der § 13b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Frau Möller erklärt, dass § 13 b BauGB schon länger umstritten ist, da davon ausgegangen wird, dass Umweltbelange nicht ausreichend geprüft werden. Gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 1 könnte daher ein beachtlicher Verfahrensfehler gerügt werden. Dazu wäre aber eine entsprechende, auf diesen Bebauungsplan bezogene gerichtliche Entscheidung erforderlich. Sie erläutert dazu, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und auch eine Einzelfallentscheidung ist. In dem Klageverfahren wurden 3 ha überplant und es ist somit eine andere Ausgangssituation als in Stocksee. Außerdem wurden im Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Stocksee Umweltbelange berücksichtigt. Frau Möller betonte zudem, dass jeder B-Plan innerhalb von 12 Monaten angefochten werden kann. In diesem Falle würde nur das Verfahren und nicht der Inhalt des B-Plans angegriffen werden. Das könnte man heilen, indem man wieder in das Verfahren geht, einen Umweltbericht nachliefert und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durchführt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Falle der Wiederaufnahme und Fortführung des Verfahrens naturschutzrechtlicher Ausgleich für die bebaubare Fläche zu leisten ist, was § 13 b BauGB nicht vorsieht.

 

Herr Jaetzel berichtete, dass eine Nachfrage beim Kreis Segeberg ergeben hat, dass diese zu der Pressemitteilung keine Aussage machen können, da hierzu noch die Urteilsbegründung fehlt.

 

Ausschuss bespricht Sachverhalt und wägt Optionen ab.

 

Herr Jaetzel übergibt an Herrn Jansen das Wort. Herr Jansen erklärt als Antragsteller des B-Plans, dass dieser sich juristischen Rat eingeholt hat und das Verfahren gerne so fortführen würde. Er erklärt zudem, dass sämtliche Mehrkosten durch einem möglichen Rechtsstreit durch ihn als Antragsteller getragen werden.


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr 1 für den Bereich "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0