Auszug - Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved und Aufstellung eines vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Am Ackerhorst", westlich und nördlich der Gemeindegrenze nach Tarbek und östlich des Betriebsgeländes der Firma Holz Ruser an der Segeberger Landstraße (Entwickung eines Solarparks) hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt ausführlich. Nach kurzer Aussprache und Klärung offener Fragen erfolgt die Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich der Straße "Am Ackerhorst", westlich und nördlich der Gemeindegrenze nach Tarbek und östlich des Betriebsgeländes der Firma Holz Ruser an der Segeberger Landstraße die 8. Änderung aufgestellt.
1.2.
Für das Gebiet südlich der Straße "Am Ackerhorst", westlich und nördlich der Gemeindegrenze nach Tarbek und östlich des Betriebsgeländes der Firma Holz Ruser an der Segeberger Landstraße wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 aufgestellt.
1.3.
Mit den Planungen zu 1.1. und 1.2. wird das Ziel verfolgt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks an dem Standort zu schaffen.
2.
Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PROKOM GmbH in Lübeck beauftragt werden. Die Gemeindevertretung stimmt einer Beauftragung des Planungsbüros durch die Vorhabenträgerin ausdrücklich zu.
4.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Tag im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6.
Die Durchführung der Bauleitplanverfahren wird davon abhängig gemacht, dass sich die Vorhabenträgerin gegenüber der Gemeinde verpflichtet, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, auch die Kosten für die Erarbeitung des Durchführungsvertrages, zu tragen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0