Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2022/207/06GV Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1/ Ti.
  Bezüglich:
VO/2021/206/06GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Informationen für die Öffentlichkeit erfolgten durch das Planungsbüro Möller Plan vor der Sitzung des Bauausschusses am 27.03.2023, weshalb diese nicht erneut vorgetragen werden. 
 


  
Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich „südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0