Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/206/06GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1/ Ti.
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
20.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

I.

Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Flurstück 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee,dlich der Straße Waldweg in dem Bereich westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 9 b bis angrenzend Gut Stockseehof vor.

 

Der Antragsteller möchte auf einer angedachten Grundstücksgröße von ca. 900 m² ein Einfamilienhaus errichten.  Der Antrag ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt (nichtöffentlich).

 

Planungsrechtlich liegt die beantragte Fläche im Außenbereich der Gemeinde. Im gültigen Flächennutzungsplan ist für das Gebiet eine landwirtschaftliche Nutzung dargestellt.

 

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde immer wieder Versuche unternommen, an der südlichen Straßenseite des Waldweges, anschließend an die bestehende Bebauung bis zum Gut Stockseehof, Flächen für die Wohnbebauung planungsrechtlich zu entwickeln. Aufgrund denkmalschutzrechtlicher Bedenken im Hinblick auf den Umgebungsschutz konnte eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Eine erneute Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgrund des vorliegenden Antrageshat ergeben, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für einen einzelnen Bauplatz in Aussicht gestellt werden kann, wenn die Gemeinde durch entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan ein weiteres Heranrücken von Bebauung an das Gut Stockseehof ausschließt.

 

In Absprache mit dem Antragsteller sowie dem Bürgermeister wurde daraufhin ein Honorarangebot für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes eingeholt. Der Antragsteller, der zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung beantragt hatte, hat seinen Antrag insoweit geändert und nun um Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gebeten.

 

Mit dem Planungsbüro ist abgestimmt, dass das Bauleitplanverfahren möglichst im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB durchgeführt wird (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Mit dem  Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.06.2021 wurde die Gültigkeit des § 13 b BauGB bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB entsprechend auf Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern anwendbar ist, wenn dadurch die  Zulässigkeit von  Wohnnutzungen auf  Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

 

Bei Anwendung des §§ 13 b i.V.m. 13 a BauGB ist für die Änderung des Flächennutzungsplanes kein gesondertes Verfahren notwendig. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

II.

Dem neu aufzustellenden Bebauungsplan wird die laufende Nr. 1 zugeordnet. Die Gemeinde hat im Jahr 2002 einen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Dorfplatzes gefasst. Das Verfahren wurde jedoch nicht weiter betrieben und ruht seitdem. Dieser Bebauungsplan hatte die laufende Nr. 1 und später die Nr. 2 erhalten. Da die Gemeinde bisher keinen Bebauungsplan im Gemeindegebiet aufgestellt hat, wurde mit dem Bürgermeister besprochen, dass zur Bereinigung der frühere Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben wird, damit die laufende Nr. 1 neu vergeben werden kann. 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Bauleitplanverfahren ist für die Gemeinde kostenneutral. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Für den Bereichdlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof wird der Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt. 

 

Die Gemeinde möchte mit dem Bebauungsplan auf einer Außenbereichsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen einzelnen Bauplatz angrenzend an die bestehende Bebauung schaffen. 

 

Der Bebauungsplan soll entsprechend §§ 13 b i.V.m. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.

 

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Möller-Plan in Wedel beauftragt werden.  

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich durchgeführt werden. 

 

 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung durchgeführt werden, sobald ein Vorentwurf des Bebauungsplanes erstellt ist. 

 

6. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von einer Kostenerstattung des Antragstellers abhängig gemacht. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten ist zu fordern.

 

7. Der Beschluss der Gemeindevertretung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich um den Dorfplatz vom 14.03.2002 wird zur Bereinigung aufgehoben. Das Bauleitplanverfahren konnte aufgrund planbedingter Nutzungskonflikte nicht vorangebracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Antrag (nicht-öffentlich

Honorarangebot (nicht-öffentlich)

Stellungnahmen Denkschutzbehörde

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 5 20210616_Lageplan-Luftbild_1000_A3 (2172 KB)      
Anlage 6 6 Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde (1738 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/206/06GV   Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
VO/2022/207/06GV   Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage