Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2023/060/10GV Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz
hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende fasst die wesentlichen Inhalte des Bauleitplanverfahrens zusammen. Im vorangegangenen Beteiligungsverfahren sind einige Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros an.

 

Herr Bickel gibt den Hinweis, dass in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung auch die Entwurfsplanung für die Sporthalle durch das Architekturbüro vorgestellt wird. Im Anschluss kann der Bauantrag gestellt werden. 

 

Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschusschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet „nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10

BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis dafür:  7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0