Vorlage - VO/2023/060/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde plant, eine Dreifeldhalle östlich der Hermannstädter Straße zu errichten. Die Fläche liegt im Bereich des Sportplatzes im Außenbereich der Gemeinde Trappenkamp. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Schießplatz dar. Da die Errichtung einer solchen Halle eine Ausweisung als 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Sporthalle' benötigt, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 24 aufgestellt, der im Plangebiet zukünftig gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ein „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Sporthalle“ festsetzt.
In dem Bauleitplanverfahren wurden bisher die folgenden Verfahrensschritte durchgeführt:
In dem nun folgenden Verfahrensschritt prüft die Gemeindevertretung die im letzten Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und entscheidet über deren Berücksichtigung. Eine Abwägungstabelle mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Nach Prüfung der Stellungnahmen erfolgt der Satzungsbeschluss, der ebenfalls von der Gemeindevertretung zu fassen ist. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses kann allerdings erst nach Genehmigung der im Prallelverfahren aufgestellten 29. F-Plan-Änderung erfolgen, da der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Da die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 33 BauGB erfüllt sind, kann der Bauantrag für die Sporthalle aber bereits vor Inkrafttreten der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf Grundlage dieser Vorschrift gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis (bzw. mit folgendem Ergebnis) geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet „nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung
Text Teil B
Begründung
Baugrunduntersuchung
Bodengutachten
Artenschutzgutachten