Amt Bornhöved
 

Auszug - Raumbedarfsplanung für das Amt hier: Bericht des Architekten und ggf. Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise   

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:09 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2022/325/01Amt Raumbedarfsplanung für das Amt
hier: Bericht des Architekten und ggf. Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
  Bezüglich:
VO/2022/117/01Amt
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll

  

Aufgrund des Beschlusses des Amtsausschusses wurde das Architekturbüro Richter aus Kiel mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Herr Richter stellt die Ergebnisse anhand der übersandten Präsentation in der Sitzung des Amtsausausschusses vor.

 

Mangels konkreter Planungsunterlagen

(Unterlagen zum Baugrundstück wie Städtebau M 1:5000 oder 1:2000,

 Luftbilder M 1:5000 oder 1:2000 (Drohnenbefliegung), Lageplan M. 1:1000 Bauleitplanung PDF und DWG, Übersichtspläne, Karten, Fotos, Lageplan M. 1:500 mit Gelände und Gebäudehöhen, PDF und DWG, Geländeschnitte Dateiformate PDF und DWG, Bestandsunterlagen Grundrisse, Ansichten, Schnitte Nachbarbebauung, Bestand: Erschließung, Freiflächen, Grün, Nutzung, Hochwasserschutz etc., Baumbestand ggfls. Baumkataster, Technische Vorgaben (Infrastruktur, Medien etc.), Bodengutachten (Bodensondierung), historische Pläne, historische Fotos, Angaben zu Städtebau (F-Plan, B-Plan),Angaben zum Denkmalschutz, Voruntersuchungen; Vorbescheide; Grundlagenplanung etc.)

ist die Kostenprognose sehr vage.

 

Auf Nachfragen von Frau Kruck, der Herren Wundram, Matthiesen, Detlof, Saggau, Hamann und aus der Zuhörerschaft erläutert Herr Richter, dass

  • in der Darstellung keine Pufferzone für weitere Arbeitsplätze enthalten ist,
  • es sich nur um eine Prognose handelt,
  • die Grundstücksgröße bei einem 2-stöckigen Gebäude rd. 3.000 qm betragen sollte,
  • die Kostenprognose auf Basis von 52 Arbeitsplätzen nach klassischen Büro-/Verwaltungsbedarf getroffen ist,
  • eine Raumminderung aufgrund von Homeoffice/Krankheit/Urlaub/Wegfall von Stauraum(Schränke) nicht berücksichtigt ist,
  • die Bauzeit mind. 3 Jahre betragen wird,
  • Stellplätze unter einem Gebäude zur Kostenverdoppelung führen.

 

Herr Richter rät zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen, die auf „nachhaltiges“ Bauen abzielen.