Amt Bornhöved
 

Auszug - Jahresabschluss 2020  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2022/023/04GV Jahresabschluss 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Protokollführer wird der Jahresabschluss in kompakter Form vorgestellt. Das Jahresergebnis verbessert sich erheblich. Statt eines geplanten Jahresüberschusses von 184.600 EUR wurde ein Jahresüberschuss von etwas mehr als 589.500 EUR erwirtschaftet. Diese Ergebnisverbesserung ist ausschließlich auf erhöhte Erträge zurückzuführen (mehr als 572.200 EUR), da sich auch die Aufwendungen um rd. 178.000 EUR ggü. der Planung erhöht haben (ohne Finanzaufwendungen).

 

Die Ertragsverbesserung beruht neben erhöhten Gewerbesteuererträgen von rd. 54.700 EUR im Wesentlichen auf verbesserten Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken von 303.200 EUR.

 

Bei den Aufwendungen wurde insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (z. B. Unterhaltungsaufwendungen) sowie bei den Transferaufwendungen (z. B. Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen) gespart. Allerdings sind die sonstigen Aufwendungen um rd. 264.000 EUR gestiegen. Dieses liegt an erhöhten Schulkostenbeiträgen von rd. 15.400 EUR und zum Großteil an Wertberichtigungen von knapp 266.800 EUR. (diesen stehen aber auch Erträge aus Zuschreibungen bzw. Wertberichtigungen von rd. 161.000 EUR gegenüber).

 

Vergleichbar dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme erneut verlängert. Diese steigt um rd. 405.400 EUR auf 4.022.238,07 EUR. Ebenso wie im Vorjahr erhöht sich durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss auch wieder das Eigenkapital (+ 589.515,69 EUR) und steigt auch die Eigenkapitalquote von 43,91 % auf 54,14 %.

 

Bei der Verwendung des Jahresergebnisses wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss sowohl der Ergebnisrücklage als auch der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Grund dafür ist, dass § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik festlegt, dass die Ergebnisrücklage grundsätzlich maximal 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf. Die Ergebnisrücklage dürfte in Gönnebek nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik aber auch höher sein, weil die Allgemeine Rücklage mehr als 30 % der Bilanzsumme beträgt (Bilanzsumme = 4.022.238,07 EUR, Allgemeine Rücklage = 1.418.285,57 EUR = 35,27 %).

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Abstimmungsergebnis dafür: dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0