Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/023/04GV  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
07.02.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Gönnebekr die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresüberschusses in Höhe von 589.515,69 € und Erhöhung der sowohl der Ergebnis- als auch der Allgemeinen Rücklage

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 in vorliegender Form.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 589.515,69 € wie folgt zu nutzen:

   1. Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages; Umbuchungsbetrag:256.909,25 €

   2. Erhöhung der Ergebnisrücklage auf 540.310,12 €; Umbuchungsbetrag: 113.585,01 €

   3. Erhöhung der Allgemeinen Rücklage auf 1.637.307,00 €; Umbuchungsbetrag:      219.021,43 €

 

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2020 mit Anhang und Lagebericht

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt (120 KB)      
Anlage 2 2 4 Anhang 2020 (289 KB)      
Anlage 3 3 04 Forderungsspiegel (70 KB)      
Anlage 4 4 04 Verbindlichkeitenspiegel 2020 (81 KB)      
Anlage 5 5 04 Anlage 4 HH Ermächtigungen (71 KB)      
Anlage 6 6 04 Anlage 5 (161 KB)      
Anlage 7 7 04 Lagebericht 2020 (673 KB)      
Anlage 8 8 anlagenspiegel (216 KB)      
Anlage 9 9 04 Bilanz 2020 (150 KB)      
Anlage 10 10 04 Ergebnisrechnung 2020 (109 KB)      
Anlage 11 11 04 Finanzrechnung (144 KB)      
Anlage 12 12 04 JA 2020 Teilrechnungen (2889 KB)      
Anlage 13 13 04 JA 2020 Teilrechnungen 612000 (223 KB)