Vorlage - VO/2022/023/04GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Gönnebek für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
Feststellung des Jahresüberschusses in Höhe von 589.515,69 € und Erhöhung der sowohl der Ergebnis- als auch der Allgemeinen Rücklage
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 in vorliegender Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 589.515,69 € wie folgt zu nutzen:
1. Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages; Umbuchungsbetrag:256.909,25 €
2. Erhöhung der Ergebnisrücklage auf 540.310,12 €; Umbuchungsbetrag: 113.585,01 €
3. Erhöhung der Allgemeinen Rücklage auf 1.637.307,00 €; Umbuchungsbetrag: 219.021,43 €
Anlage/n:
Jahresabschluss 2020 mit Anhang und Lagebericht