Auszug - Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stahl berichtet ausführlich aus der Vorlage und über den Vortrag d. Fa. Prokom GmbH während des letzten Ausschusses.
Herr Stahl erwähnt u.a., dass großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich keine privilegierte Bebauung sind und somit die Gemeinde die Planungshoheit hat.
In der intensiven Diskussion werden außerdem die Vor- und Nachteile beraten, ob die Gemeinde oder ein ggf. vorhandener Projektierer die Kosten für das informelle Rahmenkonzept übernehmen soll.
Anschließend wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
2. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
3. Die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes soll durch d. Firma Prokom GmbH auf Basis des Honorarangebotes vom 24.11.2022 erfolgen. Die Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das informelle Rahmenkonzept („Weißflächenkartierung“) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0