Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/360/05GV  

Betreff: Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias Timm
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
11.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
26.01.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I. Beratungserlass zur Planung von Solarenergie-Freiflächenanlagen

 

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Dies erfordert neben dem Ausbau der Gebäudeanlagen die Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Solarenergie-Freiflächenanlagen. Der Ausbau der Solarenergie-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen.

 

Damit die Belange in der Bauleitplanung von den Gemeinden berücksichtigt werden können, haben das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und das Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung am 01.09.2021 VI 52 -  einen gemeinsamen Beratungserlass über die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich als Planungsempfehlung herausgegeben (Amtsblatt Nr. 6 v. 07.02.2022 S. 118 ff). 

 

Der Erlass ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

II. Vorliegende Anträge/Anfragen für großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen

 

Der Gemeinde liegt ein konkreter Antrag vor, den bauplanungsrechtlichen Rahmen für die Entwicklung großflächiger Solarenergie-Freiflächenanlagen im Außenbereich zu schaffen.    Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.  

 

 

 

III. Bauplanungsrechtlicher Rahmen:  

Der bauplanungsrechtliche Rahmen ist in Abschnitt B des Planungserlasses beschrieben. 

 

Danach sind Solarenergie-Freiflächenanlagen (Photovoltaik und Solarthermie) bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan mit einer entsprechenden Sondergebietsdarstellung.

 

Die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen für die Errichtung der Solarenergie-Freiflächenanlagen erfordert eine Betrachtung von Standortalternativen innerhalb des gesamten Gemeindegebietes. Aufgabe der Alternativen-Prüfung ist es, Standorte zu wählen, die die Abwägungsbelange möglichst weitgehend berücksichtigen und die die darstellenden Konfliktsituationen am besten lösen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen (siehe hierzu auch Entwurf Beratungserlass, Abschnitt B. Bauplanungsrechtlicher Rahmen, Alternativen-Prüfung und gesamträumliches Konzept sowie Fußnote 2, Seite 120 unten links). 

 

Sinnvoll ist es, den Planungsansatz zunächst mit einem informellen Rahmenkonzept auf Basis der Identifikation der geeigneten Potenzialflächen einzuleiten, die Flächen mit den betroffenen Behörden vorabzustimmen und mit einem konzeptionellen Gesamtbild die mögliche Entwicklung für die öffentlich zu führenden Diskussionen zu veranschaulichen.

 

Das Rahmenkonzept kann und soll verschiedene Projektansätze in einem konzeptionellen Zusammenhang bringen und die Entwicklung der Solarenergie-Freiflächen-Standorte im Gemeindegebiet koordinieren. Auf dieser Basis kann und soll eine einseitige Be- und Überlastung eines Teilraumes in Folge einer Häufung und eines zu großen Flächenumfangs von Anlagen vermieden, ein Entzerren von Nutzungskonkurrenzen vorgenommen und einer fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt werden.

 

 

IV. Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise

 

  1. Verwaltungsseitig wird der Gemeinde empfohlen, eine grundsätzliche Beratung darüber zu führen, ob sie großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich zulassen will.
  2. Wenn die Gemeinde sich dafür ausspricht, sollte vor Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen in einem Standortkonzept unter Abwägung aller Belange die Eignung von Fchen entsprechend dem vorliegenden Entwurf des Beratungserlasses geprüft werden.  
  3. Auf Basis der informellen gesamträumlichen Rahmenplanung erfolgt die Steuerung der Gesamtentwicklung und der Bauleitplanung für einzelne Projekte. Die Gemeinde ist nicht an ein bestimmtes Standortkonzept gebunden. Wenn sich neue Entwicklungsoptionen darstellen, kann sie bei Bedarf ggf. zügig nachsteuern.
  4. Die Vorprüfung der Flächen ermöglicht ein zügiges Bauleitplanverfahren für die erfassten Flächen.
  5. Die Gemeinde sollte die Aufstellung des Standortkonzeptes und die weitere Bauleitplanung von einer Kostenübernahme der Investoren abhängig machen.  

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Um die zu erwartenden Kosten für ein gesamträumliches Standortkonzept zu klären, wurde Rücksprache mit einem Planungsbüro gehalten. Für die Erarbeitung des Standortkonzeptes sollte die Gemeinde danach rd. 11.000,00 EUR veranschlagen. Hinzu kommen Kosten für Untersuchungen und Kartierungen im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Belangen, die mit rd. 350,00 EUR veranschlagt werden können. Ein Honorarangebot ist beigefügt.

 

Der Gemeinde wird empfohlen, die Erarbeitung eines Standortkonzeptes von der

Kostenerstattung der Antragstellerin abhängig zu machen. Die Antragstellerin hat auch bereits zugesichert, die Kosten übernehmen zu wollen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Alternative I:

 

1.   Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

 

2.   Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

3.   Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächenanlagen davon abhängig, dass der Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

4. Die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes soll durch das Büro Prokom auf Basis des Honorarangebotes vom 24.11.2022 erfolgen. Eine Beauftragung ist mit den Antragstellern der Planung abzustimmen. Die Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen.

 

 

 

 

Alternative II:

Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet aus.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Beratungserlasses

Honorarangebot (nicht-öffentlich)

Antrag (nicht-öffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 6 Amtsblatt Nr. 6 v. 07.02.2022 (5011 KB)