Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Grundstück nördlich der Belauer Straße  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2022/404/05GV Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Grundstück nördlich der Belauer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Vorsitzenden vom Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- und Wegeangelegenheiten, Herr Sönke Stahl.

Dieser berichtet ausführlich aus der Vorlage und den Beratungen aus dem letzten Ausschuss.

Daraufhin müsste die Gemeindevertretung den Bereich des Bebauungsplan festsetzen . Vorgeschlagen werden die Varianten a) Hausnummern 2-10 oder Variante b) Hausnummern 4-8.

Ebenfalls ist zu entscheiden, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Bebauungsplan angestrebt wird. Im Planungsverfahren kann allerdings die angestrebte Variante gewechselt werden.

 

Nach intensiven Beratungen wird der Beschlussvorschlag in einer Diskussionsrunde wie folgt formuliert:

 
 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den Bereich nördlich der Belauer Straße von Haus Nr. 2 bis Haus-Nr. 10 wird der Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt.

Mit der Planung soll eine moderate, zeitgemäße bauliche Entwicklung eines innerörtlich gelegenen, bereits bebauten Bereichs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.

  1. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
  2. Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan nur Festsetzungen über die Geschossigkeit und die Gebäudehöhe enthalten.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
  5. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird von einer vollständigen Kostenübernahme durch den Antragsteller der Planung abhängig gemacht. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.
  6. Eine frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  7. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
  8. Der Bauausschuss wird beauftragt die weitere Planung zu begleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0