Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2022/400/02GV Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Änderungsvorschläge aus dem Finanzausschuss werden kurz vorgestellt. Zudem wird der Vorschlag für den Sperrvermerk Entschlammung Mühlenteich angepasst, um die Beauftragung durch den Bürgermeister anstatt der Gemeindevertretung zu veranlassen (der Sperrvermerk für die Entschlammung soll somit entfallen). Die ersten Aufträge werden derzeit ausgeführt und die weiteren Arbeiten sollten daher, soweit möglich, im Zusammenhang erfolgen. Die Auftragsvergabe soll im laufenden Prozess durch den Bürgermeister erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:

 

Für die Personalratsarbeit:

- soll ein Produktsachkonto (111020.5431020) für ein Budget für den laufenden Betrieb eingerichtet werden. Für 2023 sollen dort 3.500 € für die Anschaffung von Geschäftsbedarf, Bücher und Zeitschriften sowie Fortbildungsmaßnahmen bereitgestellt werden. In den Folgejahren soll der Ansatz auf 1.500 € reduziert werden.

- soll beim Produktsachkonto 111020.7832000 im Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 1.000 € für einen neuen Laptop und eine neue Stehlampe bereitgestellt werden.

 

Freibad am See:

Für die Beschaffung und den Einbau einer neuen Gastroküche sind beim Produktsachkonto 424020.7831000 15.000 € bereitzustellen.

 

Blackout:

Für die Anschaffung eines Notstromaggregats und die zur Benutzung benötigte Stromverteilungsanlage sollen 20.000 € bereitgestellt werden.

 

Hinweise der Verwaltung:

Die 20.000 € sind bei folgenden Produktsachkonten einzuplanen:

- 15.000 € bei 573070.7832000 (Bauhof, bew. Anlageverm. > 1.000 € netto)

-5.000 € bei 218200.7818000 (Gemeinschaftsschulen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen)  
 


Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0