Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/400/02GV  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
10.01.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
26.01.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 zu beschließen. Hierzu sind folgende Hinweise zu beachten.

 

Der Haushalt wurde in den folgenden Sitzungen bereits vorberaten:

-          21.09.2022 Finanzausschuss

-          04.10.2022 Sozialausschuss

-          05.10.2022 Bauausschuss

-          12.10.2022 Werkausschuss

Die in diesen Sitzungen beschlossenen Haushaltsansätze wurden in dem nun vorliegenden Entwurf aufgenommen. Auch der am 10.11.2022 in der Gemeindevertretersitzung beratene Zuschuss an die ev.-luth. Kirchgemeinde Bornhöved wurde berücksichtigt.

 

Ich bitte außerdem zu beachten, dass bei der Planung der Jahre 2024-2026 von den Vorgaben des Haushaltserlasses 2023 vom 15.09.2022 im Produkt 611000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) bei den Sachkosten 411100 (Allg. Schlüsselzuweisungen), 5372001 (Kreisumlage) und 5272003/5272001 (FAG-Umlagen) abgewichen worden ist. Der Haushaltserlass gibt für die mittelfristige Planung (2024-2026) prozentuelle Steigerungen vor, dessen Grundlage die Planansätze des Haushaltsjahres 2023 sind. Statt die Haushaltsansätze 2023 wurden jedoch die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2022 als Grundlage r die prozentuale Steigerung genommen, da dies nach Auffassung der Verwaltung deutlich realitätsnaher sein wird.

Diese Auffassung begründet sich wie folgt.

Die Gemeinde Bornhöved konnte im Jahr 2021 ungewöhnlich hohe Gewerbesteuererträge erzielen (geplant 740.000 € - tats. Ertrag 4.392.778,77 € - Ist 2022 1.846.248,39 €) was sich deutlich auf die Berechnung der Finanzkraft der Gemeinde (Steuerkraft in der die Erträge aus 2021 berücksichtigt werden plus Gemeindeschlüsselzuweisungen abzüglich Finanzausgleichsumlage) ausgewirkt hat. Die Berechnung der Steuerkraft der Gemeinde dient u.a. als Grundlage für die Berechnung der Allgemeinen Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage und der FAG-Umlagen, wodurch sich die Ansätze dieser Positionen im HH-Plan deutlich von den Ansätzen der Vorjahre unterscheiden.

r das Haushaltsjahr 2023 wird mit einem Gewerbesteuerertrag in Höhe von 1.426.000 € gerechnet und im Haushaltsjahr 2022 wurden 1.846.248,39 € erwirtschaftet, was beides deutlich unter dem Betrag von 4.392.778,77 liegt, sodass mit einer Herabsenkung der Steuerkraft zum Haushaltsjahr 2024 gerechnet wird. Durch die Abweichung zum Haushaltserlass wurde die wahrscheinliche Herabsetzung der Steuerkraft bereits berücksichtigt.

 

Der Haushaltsplan 2023 enthält folgende wesentliche Änderungen zum Vergleich des Vorjahresplanes:

 

Ergebnisplan

 

Lfd. Nr.

 

Position

 

Inhalt

Änderung

zum Vorjahr

EUR

Erträge

1

1

Steuern und ähnliche Abgaben

+814.700,00

Die im Vergleich zum Vorjahr zu erwartenden Mehrerträge werden bei der Gewerbesteuer, bei den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer und bei den Leistungen nach dem Familienausgleichsgesetz erwartet.

2

2

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

-746.900

Bei den Schlüsselzuweisungen wird mit einer Minderung von 851.300 € gerechnet, da durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen kein Anspruch mehr auf die Gemeindeschlüsselzuweisungen besteht.

Weitere Änderungen der Planansätze sind eher von geringer Bedeutung.

3

4

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

-32.000

Es wird ein geringeres Aufkommen bei den Benutzungsgebühren im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung erwartet. 

4

5

Privatrechtliche Leistungsentgelte

70.900

Es wird mit erhöhten Kostenerstattungen aus der Bauleitplanung gerechnet. (Solarfeld, Gewerbegebiet)

5

6

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

-199.100

Die zu erwartenden Erträge im Bereich der Kindertagesstätten wurden entsprechend der laufenden KiTa-Reform angepasst.

6

7

Sonstige ordentliche Erträge

400

Es wird mit einer leichten Erhöhung der Konzessionsabgaben gerechnet.

7

10

Zwischensumme

-92.000

8

19

Finanzerträge

0

Änderungen gegenüber dem Vorjahr werden nicht erwartet.

 

 

Summe der Änderungen

-92.000

 

Aufwendungen

9

11

Personalaufwendungen

106.100

Die im Vergleich zum Vorjahr höheren Personalkosten werden hauptsächlich durch die Beendigung der Elternzeit einer Mitarbeiterin und einer neuen Stelle im Bereich des Bauhofes verursacht. Auch wurde die anstehende Tarifverhandlung und der dadurch wahrscheinliche Tariferhöhung berücksichtigt.

10

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

122.500

Insbesondere die Aufwendungen r die Bewirtschaftung von Gebäuden werden in 2023 aufgrund der aktuellen Energiekrise stark steigen. Bei den Unterhaltungsaufwendungen sind hingegen, im Vergleich zum Vorjahr, Einsparungen geplant.

11

14

Bilanzielle Abschreibungen

5.000

Die Investitionen des Planjahres sind mit Schätzwerten enthalten. Für die geplanten Baumaßnahmen sind allerdings keine Abschreibungen eingeplant, weil diese vermutlich erst zum Jahresende fertiggestellt und erst im Folgejahr aktiviert werden.

12

15

Transferaufwendungen

514.200

Die Gemeinde Bornhöved wird im Haushaltsjahr erstmals wieder FAG-Umlage zahlungspflichtig, auch steigt der zu zahlende Anteil zur Kreisumlage deutlich an. Dies ist der Neufeststellung der Finanzkraft unter der Berücksichtigung des außergewöhnlich hohen Gewerbesteuerertrages in 2021 geschuldet.

13

16

Sonstige Aufwendungen

30.000

Die Sachverständigenkosten werden sich in der mittelfristigen Finanzplanung deutlich erhöhen, dieses ist auf Maßnahmen zum Städtebauförderungsprogramm (Gutachten, Wettbewerb, Sanierungsträger) zurückzuführe. Weitere Änderungen spielen eher eine untergeordnete Rolle.

14

17

Zwischensumme

777.800

15

20

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

-1.800

Obwohl eine erhebliche Kreditaufnahme eingeplant steigen die Zinsen im Planjahr nicht. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass von einer Kreditaufnahme in der zweiten Jahreshälfte ausgegangen wird und dann Zinsen erst im Folgejahr auflaufen werden. In den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung wurden dann anfallende Zinsen entsprechend berücksichtigt.

 

 

Summe der Änderungen

776.000

 

Finanzplan

 

Lfd. Nr.

 

Position

 

Inhalt

Änderung zum Vorjahr

EUR

Einzahlungen

 

1

18

Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

426.400

Es sind Bundes- und Landeszuweisungen aus der Städtebauförderung eingeplant.

2

24

Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten

 

-22.500

Die Baumaßnahme Silgen Bargen ist noch abzurechnen

3

26

Zwischensumme

403.900

4

37

Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2.657.500

Die Investitionen müssen zu einem Großteil über Darlehen finanziert werden (s. a. Berechnung der Kreditobergrenze).

5

 

Summe der Änderungen

3.029.400

 

Auszahlungen

 

6

27

Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

-100

In 2022 ist Zahlung eines Zuschuss an den Sportverein zur Anschaffung von Sportgeräten (2.000) geplant und im Haushalt des Amtes ist eine Investitionskostenumlage eingeplant (16.000)

7

28

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

1.200.000

Grunderwerb folgender Grundstücke ist geplant: Kuhberg 3 - 200.000 €, Heimatmuseum  300.000, Kieler Tor 5+9 insges. 700.000 €

8

29

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

42.700

Folgende Investitionen sind geplant:

 

r den Erwerb von beweglichen Sachen oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 1.000 € (netto)

Brandschutz                       =   23.000

Kindertagesstätten =     3.000

Wasserversorgung =   37.500

Abwasserbeseitigung =   10.000

Gemeindestraßen/-wege  =     1.000

Kinderspielplätze               =   15.000

Bauhof   =     8.000

Summe   =   90.500

 

r den Erwerb von beweglichen Sachen oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 250 € und Unterhalb der Wertgrenze i.H.v 1.000 € (netto)

Gemeindeorgane              =     1.000

Brandschutz                      =    10.300

Kindertagesstätten            =     3.000

Jugendhaus                      =        500

Wasserversorgung           =      2.700

Abwasserbeseitigung       =      1.500

Gemeindestraßen/ -wege=       1.500

Bauhof                              =      4.500

Summe               =    25.000

9

31

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.396.500

Nachstehend aufgeführte Baumaßnahmen sind geplant:

Jugendhaus                       =   100.000 (Anbau)

Badestelle  =   500.000 (Erweiterung/Umbau Badeh.)

Bauhof                               =     60.000 (Fahrzeugunterstand)

Orts- und Regionalpl.        = 2.000.000 (Städtebauförderung/KiTa-Neubau)

Orts- und Regionalpl.        =    877.000 (Städtebauförderung Schulvorplatz)

Wasserversorgung =    500.000 (Erweiterung Wasserwerk)

Wasserversorgung            =    265.000 (Ringleitung und Zählerschacht)

Abwasserbeseitigung =      30.000 (Vorhaltebehälter)

Abwasserbeseitigung        =      50.000 (Pumpensumpfanlage)

Straßenbeleuchtung  =      20.000 (Erneuerung Straßenbeleuchtung Segeberger Landstraße)

Gemeindestraßen =   300.000 (Radweg)

Bundestraßen                    =     25.000 (Planungsko. Kreisverkehr B432)

Summe               = 4.727.000

10

34

Zwischensumme

2.639.100

11

40

Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

-32.000

Es wird davon ausgegangen, dass erst im vierten Quartal eine Kreditaufnahme erforderlich wird und deshalb im Planjahr für die neue Kreditaufnahme keine zusätzlichen Tilgungsleistungen erbracht werden müssen.

 

 

Summe der Änderungen

2.607.100

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 2.334.500 € auf und der Finanzplan einen Finanzmittelabfluss von 3.505.300 € aus. Hierbei wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.425.500 € berücksichtigt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit folgenden Eckdaten

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge mit

(ohne interne Leistungsbeziehungen)

8.308.200

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen mit

(ohne interne Leistungsbeziehungen)

10.642.700

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

2.334.500

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

6.179.400

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

9.499.300

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit mit

 

6.067.300

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit mit

 

6.252.700

 

 

und

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen mit

4.425.000 EUR

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.100.000 EUR

der Höchstbetrag der Kassenkredite mit

0 EUR

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen mit

14,77 Stellen

 

geplant.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

 

 


Anlage/n:

 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02 902.51 HH 23 Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis (295 KB)      
Anlage 2 2 02 902.51 HH-Satzung 23 (65 KB)      
Anlage 3 3 02 902.51 HH23 Vorbericht (245 KB)      
Anlage 4 4 Ergebnisplan und Finanzplan 2023 (205 KB)      
Anlage 5 5 Ergebnisplan und Finanzplan mit Konten (608 KB)      
Anlage 6 6 Teilpläne (3736 KB)