Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet "östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide" hier: Genehmigung des Vorentwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nachdem Herr Czierlinski vor der Sitzung Informationen zur Aufstellung des B-Planes Nr. 26 vorgestellt hat, kamen aus der Öffentlichkeit keine Hinweise oder Anregungen.
Hans-Georg Kruse erkundigt sich, ob im B-Plan eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kleinen Heide wegen dem zu erwartenden Werksverkehr festgesetzt wird. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht im B-Plan festgesetzt werden kann. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h ist dort seines Wissens jedoch schon vorhanden. Anderenfalls liege die Zuständigkeit hierfür bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 und die Begründung werden - ggf. mit folgenden Änderungen – gebilligt. Die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0