Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/045/02GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet "östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide"
hier: Genehmigung des Vorentwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3/Ti.
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
24.01.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide“ gefasst. Mit dieser Planung sollen der Firma Holz Ruser, die auch den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes gestellt hat, dringend benötige Erweiterungsoptionen ermöglicht werden.

 

Das Büro für Bauleitplanung, das mit den städtebaulichen Leistungen beauftragt ist, hat für die Beratung im Bauausschuss einen Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 erarbeitet. Die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus

 

-          Planzeichnung einschl. Zeichenerklärung,

-          Text Teil B und

-          Begründung

 

sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Erläuterung der Beschlussvorlage wird auf diese Unterlagen Bezug genommen. Ein Vertreter des Planungsbüros wird die Vorentwurfsunterlagen in der Sitzung des Bauausschusses erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Öffentlichkeit vor der Sitzung des Bauausschusses über die Planung informiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.

 

In dem nun folgenden Verfahrensschritt werden die Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unter Vorlage der vom Bauausschuss beschlossenen Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.  

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Die Antragstellerin der Planung hat sich im Vorwege durch vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 und die Begründung werden - ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt. Die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden.

 

 

 


Anlage/n:

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorentwurf_Bornhoeved BPlan-26 Planunterlagen (959 KB)      
Anlage 2 2 02_TTB-BPL-26 Bornhöved (33 KB)      
Anlage 3 3 01_Begründung-BPL-26 Bornhöved (3414 KB)