Amt Bornhöved
 

Auszug - 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1: Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz und den Teilbereich 2: Gebiet nördlich der Straße Am Waldfriedhof, westlich des Waldfriedhofes und östlich angrenzend an das "untere" Spielfeld des Sportplatzes hier: a) Abwägung der Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2022/402/10GV 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich 1: Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz und den
Teilbereich 2: Gebiet nördlich der Straße Am Waldfriedhof, westlich des Waldfriedhofes und östlich angrenzend an das "untere" Spielfeld des Sportplatzes
hier: a) Abwägung der Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert Herr Czierlinski, Büro für Bauleitplanung, ebenfalls die Sitzungsteilnehmer.

 

Herr Czierlinski trägt vor, dass das Verfahren der 29. Änderung des F-Planes der Gemeinde Trappenkamp soweit abgearbeitet wurde, dass nunmehr der abschließende Beschluss von der Gemeindevertretung gefasst werden kann.

 

Im parallellaufenden Bebauungsplanverfahren für den Bereich der neuen Dreifeldsporthalle erfolgt gerade die zweite Beteiligung. Das Verfahren für den B-Plan dauert wegen zusätzlich notwendiger Fachbeiträge länger.


Anhand der Planzeichnung erklärt Herr Czierlinski den Geltungsbereich des Teilbereiches 1 von ca. 4.960 qm und den Teilbereich 2 von ca. 1.341 qm.

 

  
Herr Czierlinski erläutert ausführlich, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen. Diese sind in der vorliegenden Abwägungstabelle aufgelistet.

 

Herr Czierlinski berichtet, dass er kurzfristig die Mitteilung der Verwaltung erhalten hat, dass sich aufgrund eines Gespräches zur Friedhofserweiterung herausgestellt hat, dass der dargestellte Geltungsbereich für den Teilbereich 2 nicht der von der Gemeindevertretung gewünschten Größe entspricht.  Danach bestand die Überlegung, die Unterlagen zum Teilbereich 2 anzupassen und die erforderlichen Verfahrensschritte zu wiederholen.

 

Herr Czierlinski empfiehlt jedoch, wie vorgesehen, die Teilbereiche 1 und 2 der 29. F-Plänänderung zu beschließen und später nach Bedarf nachzubessern. Er teilt mit, dass er bei einem Beschluss nur über den Teilbereich 1 befürchtet, dass von der Landesplanung angemerkt werden könnte, dass sich in der Auslegung ein anderer Sachverhalt, nämlich eine F-Planänderung über zwei Teilbereiche, befand. Bevor hierdurch das Genehmigungsverfahren gefährdet wird, sollte nach seiner Ansicht (wie vorgesehen) der Beschluss über beide Teilbereiche gefasst werden, damit es durch eine Änderung der bisherigen Pläne zu keiner zeitlichen Verzögerung für den Bau der Dreifeldsporthalle kommt und auch zeitnah mit den ersten Arbeiten für den Friedhof begonnen werden kann.  
 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur

Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0