Vorlage - VO/2022/402/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 07.04.2022 den Beschluss zur Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich der Planung umfasst zwei Teilbereiche. Mit der Planung für den Teilbereich 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Dreifeldsporthalle im Bereich des Sportplatzes im Außenbereich der Gemeinde Trappenkamp geschaffen werden.
Mit der Planung für den Teilbereich 2 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Nutzung der bewaldeten Fläche als Bestattungswald geschaffen werden.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 20.10.2022 den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Aufgrund dieses Beschlusses wurden die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 21.11.2022 bis 21.12.2022 öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt. In diesem Zeitraum wurde auch das Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB für die Träger der öffentlichen Belange durchgeführt.
Im Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit nicht eingegangen. Die Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlichen Belange sind in dem beigefügten Abwägungsprotokoll aufgeführt.
Die Gemeindevertretung muss sich nun mit den eingegangenen Stellungnahmen befassen und über deren Berücksichtigung entscheiden. Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung abschließend über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und billigt die Begründung.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf die beigefügten Entwurfsunterlagen verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2_Abwägung_29Ä-FNP (158 KB) | ||||
2 | Gemeinde Trappenkamp - 29. Änd. FNP - Planzeichnung u. ZE (1460 KB) | ||||
3 | 04-Begründung_29. Änd. FNP Trappenkamp (2005 KB) |