Auszug - Option zur Umsetzung des § 2 b UStG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird vorgetragen, dass nach einer Mitteilung des SHGT der Deutsche Bundestag am 02.12.2022 (vermutlich) beschlossen hat, die Option zur Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht der KdöR um zwei Jahre zu verlängern und dass der Bundesrat diesem voraussichtlich am 16.12.2022 zustimmen wird. Wenn diese Möglichkeit genutzt werden soll, ist nichts zu veranlassen. Wenn die Umsatzsteuerpflicht aber zum 01.01.2023 umgesetzt werden soll, wäre die bisherige Optionserklärung ggü. dem Finanzamt bis zum 31.12.2022 zu widerrufen.
Nach einer kurzen Aussprache über die (eingeschränkte) Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Umsetzung der Steuerpflicht nach § 2 b UStG wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Optionserklärung wird nicht widerrufen. Die Umsatzbesteuerung gem. § 2b UStG verschiebt sich auf den 01.01.2025.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0