Amt Bornhöved
 

Auszug - Option zur Umsetzung des § 2 b UStG  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2022/383/03GV Option zur Umsetzung des § 2 b UStG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Annika Klingner
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Klingner, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird vorgetragen, dass nach einer Mitteilung des SHGT der Deutsche Bundestag am 02.12.2022 (vermutlich) beschlossen hat, die Option zur Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht der KdöR um zwei Jahre zu verlängern und dass der Bundesrat diesem voraussichtlich am 16.12.2022 zustimmen wird. Wenn diese Möglichkeit genutzt werden soll, ist nichts zu veranlassen. Wenn die Umsatzsteuerpflicht aber zum 01.01.2023 umgesetzt werden soll, wäre die bisherige Optionserklärung ggü. dem Finanzamt bis zum 31.12.2022 zu widerrufen.

Nach einer kurzen Aussprache über die (eingeschränkte) Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Umsetzung der Steuerpflicht nach § 2 b UStG wird über folgenden Antrag abgestimmt: 
 


  
Beschlussvorschlag:

Die Optionserklärung wird nicht widerrufen. Die Umsatzbesteuerung gem. § 2b UStG verschiebt sich auf den 01.01.2025.


 

Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0