Auszug - Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Matthiesen teilt mit, dass einige Gemeinden, zu denen auch die Gemeinde Trappenkamp gehört, nach einer Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetztes Schleswig-Holstein (EWKG) aus 2021 von der Landesregierung verpflichtet wurden, einen kommunalen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. Er schlägt vor, grundsätzlich die Aufstellung zu beschließen und Haushaltsmittel in 2023 dafür bereitzustellen. Jedoch sollte bevor ein Ingenieurbüro beauftragt wird, nach seiner Auffassung die Angelegenheit im Werkausschuss als zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Nach einer ausgiebigen Diskussion wird über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, grundsätzlich einen kommunalen Wärme- und Kälteplanes nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein erstellen zu lassen, Finanzmittel im Haushalt 2023 dafür bereitzustellen und im Jahr 2023 durchzuführen. Bevor die Gemeindevertretung jedoch den endgültigen Beschluss ein Ingenieurbüro mit der Erstellung zu beauftragen fasst, ist über die Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes im Werkausschuss als zuständigen Fachausschuss zu beraten. Der Förderantrag ist zu gegebener Zeit durch die Amtsverwaltung zu stellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0