Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin berichtet gemäß der Beschlussvorlage.
Die Wasserkosten können – bzw. müssen – gesenkt werden.
Im Anschluss an eine kurze Beratung wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr sind gem. anliegender Kalkulation entsprechend der Variante 2 für den Kalkulationszeitraum von 2023 – 2025 festzusetzen.
Der Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0