Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/307/08GV  

Betreff: Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja Behrens
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre incl. der Korrekturrechnung aus 2019 weisen eine Überdeckung von insgesamt 53.319,99 € aus. Grund hierfür ist nach wie vor die Anhebung der Grundgebühr auf 10,00 € mtl. je Grundstück.

Diese Überdeckung ist gem. § 6 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Bereits bei den letzten Kalkulationen wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die seinerzeit vom Finanzausschuss vorgeschlagene eklatante Erhöhung der Grundgebühr mengenunabhängig ist und Großabnehmer mit relativ hohen Verbrauch gegenüber privaten, kleineren Haushalten den größten Vorteil hätten und die Privathaushalte dadurch stärker belastet werden. Die Bemessung von Gebühren muss jedoch den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG gerecht werden. Auch ist zu beachten, dass die Grundgebühr neben der Verbrauchsgebühr lediglich zur Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Vorhaltekosten dienen soll.

Dennoch wurde an der Erhöhung der Grundgebühr festgehalten. Dies hat nicht nur zur Folge, dass es zu dieser enormen Überdeckung gekommen ist, sondern dass die Gemeinde für die Wasserversorgung seit 2019 aufgrund der übermäßigen Gewinne auch zur Zahlung von Körperschaftssteuer verpflichtet ist.

 

Es wird daher dringendst von der Verwaltung empfohlen, die Grundgebühr wieder zu senken und die Verbrauchsgebühr entsprechend der Jahresmengen anzupassen. Hierzu wurde eine Gebührenkalkulation mit 3 verschiedenen Varianten ausgearbeitet, so dass künftig mit einer Kostendeckung zu rechnen ist. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Anpassung der Verbrauchsgebühr und der Grundgebühr entsprechend einer der vorgeschlagenen Varianten ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr sind gem. anliegender Kalkulation entsprechend einer der Varianten für den Kalkulationszeitraum von 2023 2025 festzusetzen.

Der Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation  2023 - 2025

 

Entwurf einer III. Nachtragssatzung zur Gebührenkalkulation über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08 815 III. Nachtragssatzung (15 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation Wasser 2023-2025 (93 KB)