Auszug - Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mi Bezug auf die Beschlussvorlage teilt der Wehrführer mit, dass sich die dort genannten technischen Angaben auf das Angebot der GMSH bzw. KUBUS beziehen. Mit den vorgegebenen Abmessungen würde das neue Feuerwehrfahrzeug auch in der vorhandenen Fahrzeughalle abgestellt werden können.
Der vorgeschlagene heute zu fassende Beschluss stellt noch nicht die Auftragsvergabe zur Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs dar, ermächtigt aber den Bürgermeister, einen Dienstleistungsauftrag zur Vorbereitung eines Beschaffungsauftrags zu erteilen. Eine anschließende Beschaffung kann aber nur beim Vorliegen von besonderen Umständen unterbleiben.
Vom Protokollführer wird ergänzend darauf hingewiesen, dass, wenn eine Auftragsvergabe zur Beschaffung des Fahrzeugs in 2023 vorgesehen ist, im Haushalt 2023 eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten von 2024 aufzunehmen ist. Die benötigten Haushaltsmittel werden dann in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 eingeplant (Einzahlung von 36.000 EUR und Auszahlung in Höhe von 210.000 EUR getrennt voneinander in voller Höhe -Bruttoprinzip-). Nach der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der grundsätzlichen Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (TSF-W) wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vergabedienstleistungsvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1