Auszug - Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich hier: Informationen zum informellen Rahmenkonzept und ggf. Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Weidlich von der Fa. Prokom stellt mit einer Beamer-Präsentation die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gebieten für Freiflächensolaranlagen vor (Konzepterstellung inkl. eines B-Planverfahrens). Anhand von Lageplänen stellt er Ausschlussflächen, Flächen mit besonderer Abwägung und geeignete Flächen im Gemeindegebiet dar. Dabei erfolgt auch der Hinweis, dass Flächen der Windenergienutzung auch für Solarenergiegewinnung ergänzend nutzbar sind. Die Ausweisung von großflächigen Solarenergieflächen inkl. Änderung von F-Plan und B-Plänen ist in einem Zeitraum von zwei Jahren möglich.
Die in der Vorlage enthaltenen Pläne weichen von den in der Sitzung vorgestellten Plänen ab. Die in der Sitzung vorgestellten Pläne, mit einer zusätzlichen Fläche im Westen der Gemeinde, finden die Zustimmung der Mitglieder der Gemeindevertretung, sollen der Niederschrift als Anlage beigefügt werden und wird nach einer kurzen Aussprache über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele
die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit,
unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür
für einzelne oder mehrere weitere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
2. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll wie bisher auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Standortplanung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Eignungsbewertung möglicher Standorte vom 06.12.2011 soll jedoch auf Aktualität überprüft und eine erneute Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet durchgeführt werden. Das neue Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
3. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang
mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der/die
Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die
Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen
sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt/tragen.
4. Die vorliegenden Entwurfsunterlagen werden mit folgenden Änderungen genehmigt:
Maßgebliche Grundlage sind nicht die der Vorlage beigefügten Pläne, sondern die dieser
Niederschrift beigefügten Pläne.
Die erforderliche Abstimmung der Planung mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden soll auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgen. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Planung zu informieren.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0