Vorlage - VO/2022/327/03GV
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Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2012 hat die Gemeinde Damsdorf eine Standortplanung für großflächige Solarenergie-Freiflächenanlagen durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Abwägungsbelange haben sich danach drei Standorte westlich der Ortslage für die Entwicklung der Solarenergie-Freiflächenanlagen als geeignet erwiesen.
Zwischenzeitlich liegen der Gemeinde Anfragen vor, weitere Standorte für die Entwicklung von Solarenergie-Freiflächenanlagen zuzulassen. Die Gemeinde zeigt sich offen für eine Überprüfung der Eignungsflächen und ist auch grundsätzlich bereit, den bauplanungsrechtlichen Rahmen für einzelne oder mehrere geeignete weitere Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
Da die Planung weiterer Standorte für einen möglichen Ausbau der Solarenergie-Freiflächenanlagen geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen soll, hat die Antragstellerin der Planung in Abstimmung mit der Gemeinde auf ihre Kosten das Planungsbüro Prokom mit der Erarbeitung eines gesamträumlichen Konzeptes beauftragt. Das Rahmenkonzept soll die die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
Ein Entwurf des Rahmenkonzeptes liegt aktuell noch nicht vor. Mit dem Planungsbüro ist aber abgestimmt, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung über den aktuellen Stand der Planung informiert wird.
Für die Beratung in der Gemeindevertretung hat das Planungsbüro die folgenden Entwurfsunterlagen zur Verfügung gestellt, die auch der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sind:
Übersicht geplante Flächen für Solar-Freiflächenanlagen
Plan 1 Ausschlussflächen
Plan 2 Flächen für Abwägung gesamt
Plan 2 a Flächen für Abwägung – Teil 1
Plan 2 b Flächen für Abwägung – Teil 2
Plan 3 Ausschlussflächen, Flächen für Abwägung und Flächen nach Abwägung
Da die Gemeindevertretung noch keine (Grundsatz-)Beschlüsse zur Aufstellung des informellen Rahmenkonzeptes gefasst hat, wird verwaltungsseitig eine Beschlussempfehlung in die Vorlage mit aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes werden von der Antragstellerin der Planung getragen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele
die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit,
unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür
für einzelne oder mehrere weitere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
2. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll wie bisher auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Standortplanung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Eignungsbewertung möglicher Standorte vom 06.12.2011 soll jedoch auf Aktualität überprüft und eine erneute Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet durchgeführt werden. Das neue Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
3. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang
mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der/die
Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die
Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen
sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt/tragen.
4. Die vorliegenden Entwurfsunterlagen werden genehmigt bzw. mit folgenden Änderungen genehmigt:
Die erforderliche Abstimmung der Planung mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden soll auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgen. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Planung zu informieren.
Anlage/n:
Siehe Sachverhalt