Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2022/307/08GV Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja Behrens
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende stellt die Auswirkungen der drei Varianten der beigefügten Gebührenkalkulation anhand eines durchschnittlichen Jahresverbrauchs in Höhe von 2.000 m³ vor.

 

 

Aktuell

(10 € mtl. Grundgebühr +

0,60 € / m³

Variante 1

(8 € mtl.

Grundgebühr +

0,25 € / m³

Variante 2

(6 € mtl.

Grundgebühr +

0,39 € / m³

Variante 3

(5 € mtl.

Grundgebühr + 0,46 € / m³

Grundgebühr

120,00 €

96,00 €

72,00 €

60,00 €

Verbrauchsabhängige

Gebühr

1.200,00 €

500,00 €

780,00 €

920,00 €

Gesamtkosten

1.320,00 €

596,00 €

852,00 €

980,00 €

 

Nach einer Aussprache wird über die Varianten 2 und 3 abgestimmt.

 

Variante 2: 3 dafür

Variante 3: 1 dafür
 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbrauchsgebühr und die Grundgehr sind gem. anliegender Kalkulation entsprechend der Variante 2 für den Kalkulationszeitraum 2023 2025 festzusetzen.
 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0