Amt Bornhöved
 

Auszug - Abrechnung Erweiterung Sportlerheim  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 24.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:44 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2022/196/08GV Abrechnung Erweiterung Sportlerheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer trägt den wesentlichen Inhalt der verteilten Vorlage vor. Er macht insbesondere darauf aufmerksam, dass die Zuwendung der AktivRegion Holsteins Herz in Höhe von 35.435,29 EUR r die Maßnahme „Erweiterung des Sportlerheims“ gewährt wurde und nicht dafür, dass der Sportverein seinen Eigenanteil von 20 % der Maßnahmenkosten aufbringen kann und deshalb die Zuwendung in voller Höhe an die Gemeinde weiterzuleiten ist.

Vom Vorsitzenden des Sportvereins wird diese Ansicht nicht geteilt. Der Sportverein hat bereits von der Förderung der AktivRegion 5.154,96 EUR an die Gemeinde gezahlt, weil ohne diese Zahlung an die Gemeinde die Zuwendung der AktivRegion nicht ausgezahlt worden wäre. Nach seiner Auffassung hat der Sportverein die abgerechneten 20 % der Maßnahmenkosten an die Gemeinde gezahlt und kann deshalb die verbleibende Zuwendung der AktivRegion (= 30.280,33 EUR) beim Sportverein verbleiben. Dazu teilt der Protokollführer mit, dass in dem Fall der Eigenanteil des Sportvereins keine 20 % mehr betragen würde.

 

Vom Protokollführer wird ergänzend berichtet, welche Erträge und Aufwendungen und welche investiven Ein- und Auszahlungen von 2018 bis 2021 in den Produkten 421000 (Sportförderung) und 424010 (Eigene Sportstätten) geleistet wurden und werden diese nachfolgend aufgeführt:

 

Sportförderung

(421000)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Summe

Durchschnitt

 

2018

2019

2020

2021

 

 

Ertrag

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Aufwand

3.897,00

3.063,00

3.633,00

4.593,00

15.186,00

3.796,50

Saldo

-3.897,00

-3.063,00

-3.633,00

-4.593,00

-15.186,00

-3.796,50

 

 

 

 

 

 

 

Finanzrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

investive Ein- und Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Summe

Durchschnitt

 

2018

2019

2020

2021

 

 

Einzahlung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Auszahlung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Saldo

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

Eigene Sportstätten

(424010)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Summe

Durchschnitt

 

2018

2019

2020

2021

 

 

Ertrag

1.429,46

1.429,46

13.784,39

12.249,99

28.893,30

7.223,33

Aufwand

18.588,49

21.000,81

83.123,74

50.690,92

173.403,96

43.350,99

Saldo

-17.159,03

-19.571,35

-69.339,35

-38.440,93

-144.510,66

-36.127,67

 

 

 

 

 

 

 

Finanzrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

investive Ein- und Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Summe

Durchschnitt

 

2018

2019

2020

2021

 

 

Einzahlung

0,00

0,00

39.342,93

229.574,52

268.917,45

67.229,36

Auszahlung

24.818,71

305.285,10

153.695,88

1.695,06

485.494,75

121.373,69

Saldo

-24.818,71

-305.285,10

-114.352,95

227.879,46

-216.577,30

-54.144,32

 

 

 

 

 

 

 

 

In der folgenden Aussprache erkennen die anwesenden Mitglieder der Gemeinvertretung das Engagement des Sportvereins bei den erfolgten Förderungen an und sind sich diese darüber einig, dass ohne diesen Einsatz die Förderung von Holsteins Herz nicht erfolgt wäre. Aus diesem Grund sprechen sie sich auch dafür aus, die verbleibendenrdermittel für die Sportförderung einzusetzen. Zusätzliche Gemeindemittel für investive Maßnahmen im Bereich der Sportstätten oder der Sportförderung aufzubringen, wird aber nicht für möglich gehalten, weil die Gemeinde für die Sportstätten in den vergangenen Jahren relativ viel Geld aufgebracht hat und aktuell für andere Bereiche (Kinderspielplatz, Gemeindestraßen) Investitionen erforderlich sind.

 

Der Vorsitzende des Sportvereins wäre damit einverstanden, die gewährte Zuwendung von Holsteins Herz in voller Höhe an die Gemeinde weiterzuleiten, wenn die Gemeinde dem Sportverein im nächsten Jahr ein Zuwendung von 30.000 EUR für die Sportförderung gewährt.

Nach der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:  
 


  
Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem TuS Tensfeld von 1953 e. V. auf Antrag in 2023 einen Zuschuss zur Sportförderung in Höhe von 30.000 EUR zu gewähren. Die Finanzierung diese Zuwendung ist im Haushalt 2023 sicherzustellen.-


 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0