Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/196/08GV  

Betreff: Abrechnung Erweiterung Sportlerheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Information
21.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Information
24.08.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 14.02.2022 wurde der Erweiterungsbau des Sportlerheims in Tensfeld eingeweiht. Träger u. a. dieser Maßnahme war der TuS Tensfeld von 1953 e. V.. Diesem wurden vom Kreis- und Landessportverband für diese Maßnahme auch Zuwendungen bewilligt, die der Sportverein an die Gemeinde weitergeleitet hat.

Diese Maßnahme wurde auch im vergangenen Jahr mit Sportverein abgerechnet, weil dieser sich verpflichtet hatte 20 % der Maßnahmenkosten zu tragen.

 

Nachfolgend werden die abgerechneten Kosten mit dem Sportverein und die weitergeleiteten Zuwendungen aufgeführt:

 

Maßnahmenkosten (abrechenbare) = 392.853,20 EUR

Anteil Sportverein (20,00 %)  =   78.570,64 EUR

 

Gemeindeanteil (80,00 %)  = 314.282,56 EUR

./. Zuwendung Kreissportverband  =   86.200,00 EUR

./. Zuwendung Landessportverband  =   71.750,00 EUR

Gemeindeanteil (39,80 %)  = 156.332,56 EUR

 

Nun wurde vom LLUR Flintbek mitgeteilt, dass die von dort bewilligte Zuwendung (Holsteins Herz) r die Erweiterung des Sportlerheims von 40.590,25 EUR auf 35.435,29 EUR gekürzt wurde. Auf diesen Betrag wurde bereits eine Teilzahlung von 5.154,96 EUR vom Sportverein an die Gemeinde gezahlt.

 

Da nach Auffassung des Unterzeichners diese Zuwendung für die Mnahme „Erweiterung des Sportlerheims“ bewilligt wurde und nicht als Zuwendung um den Sportverein die Aufbringung des Eigenanteils zu erleichtern. Wäre der Restbetrag von 30.280,33 EUR noch vom Sportverein an die Gemeinde weiterzuleiten.

 

Anzumerken ist noch, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung des Sportlerheims auch eine Sanierung des bestehenden Daches des Sportlerheims erfolgte und der Erweiterungsbau mit Umkleidebänken ausgestattet wurde. Auch an diesen Maßnahmen hatte sich der TuS Tensfeld von 1953 e. V. mit einem Anteil von 20 % beteiligt.

 

Dachsanierung

Maßnahmenkosten    =   61.754,66 EUR

 

Anteil Sportverein (20,00 %)  =   12.350,93 EUR

 

Gemeindeanteil (80,00 %)  =   49.403,73 EUR

./. Zuwendung Kreissportverband  =   12.700,00 EUR

./. Zuwendung Landessportverband  =   10.550,00 EUR

Gemeindeanteil (42,36 %)  =   26.153,73 EUR

 

Umkleidebänke

Maßnahmenkosten    =     5.900,00 EUR

 

Anteil Sportverein (20,00 %)  =     1.180,00 EUR

 

Gemeindeanteil (80,00 %)  =     4.720,00 EUR

./. Zuwendung Kreissportverband  =     1.350,00 EUR

./. Zuwendung Landessportverband  =     1.212,00 EUR

Gemeindeanteil (45,72 %)  =     2.158,00 EUR

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

-/-

 

 

 

 

 


Anlage/n:

-/-