Auszug - Wiederherstellung der Wasserführung in einem Teilbereich des Hornsweges
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Gremium diskutiert den Sachverhalt ausführlich. Es wird sich dafür ausgesprochen, dass seitens der Gemeinde keine baulichen Maßnahmen wie die Herstellung einer Bodenwelle an der Einmündung des Eichengrundes und die bauliche Ertüchtigung der Sickermulde des Hornsweges erfolgen. Die Gemeinde wird die Unterhaltung der Mulde durch den Bauhof sicherstellen. Der Eigentümer Hornsweg 22 wird einen technischen Vorschlag zur Wiederherstellung der Mulde vor seinem Grundstück ausarbeiten und mit dem Bürgermeister abstimmen. Da weiterhin Regenwasser und Sedimente vom Grundstück Eichengrund 35 auf den Hornsweg fließen, soll der Grundstückseigentümer erneut von der Verwaltung aufgefordert werden, die Versickerung des Wassers auf dem eigenen Grundstück sicherzustellen.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Bauausschuss empfiehlt die Versickerungsmulde am Hornsweg durch den Bauhof räumen und die Verrohrung durchspülen zu lassen, so dass die Versickerung und Ableitung des Oberflächenwassers vom Hornsweg sichergestellt wird.
2.) Der Bürgermeister wird ermächtigt den technischen Vorschlag des Grundstückseigentümers Hornsweg 22 zur Wiederherstellung der Mulde vor dessen Grundstück abzustimmen und zu genehmigen.
3.) Die Verwaltung fordert den Grundstückseigentümer Eichengrund 35 auf, die Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0