Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/094/02GV  

Betreff: Wiederherstellung der Wasserführung in einem Teilbereich des Hornsweges
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Dagmar FockengaAktenzeichen:FB 3.3
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Fockenga, Dagmar
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
24.05.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.

 

Bei starken Regenereignissen kommt es auf den östlich des Weges gelegenen Grundstücken Hornsweg 20 und 22 zu Überflutungen, in dessen Verlauf auch schon die Keller der Gebäude vollgelaufen sind.

 

Auf der westlichen Seite, auf Höhe des Grundstücks Hornsweg 24, mündet der Privatweg Eichengrund in den Hornsweg. Der Eichengrund hat ein starkes Gefälle in Richtung Hornsweg und eine wassergebundene Oberfläche. Bei starken Regenereignissen fließt das Oberflächenwasser aus dem Eichengrund über den Hornsweg in die östlich des Weges vorhandene Entwässerungsmulde. Aufgrund des starken Gefälles werden große Mengen an Sedimenten mitgeführt. Hierdurch ist es Laufe der Zeit zu einer Versandung der Mulde gekommen. Sie ist nicht mehr in der Lage, die Wassermassen aufzunehmen, was wiederum zu den o.g. Überflutungen der Grundstücke führt.

 

Zur Verbesserung der Entwässerungssituation wird vorgeschlagen, die vorhandenen Mulden zu räumen und neu zu profilieren. In den Bereichen der Grundstückszufahrten liegen Rohrleitungen die teilweise nur Durchmesser von 10 cm haben. Diese sollen durch eine einheitliche Verrohrung ausgetauscht werden, um einen ausreichenden Abfluss zu gewährleisten.

 

Im Bereich der Grundstücksgrenze Hornsweg 16 und 18 befindet sich ein Schachtbauwerk mit Sandfang. Von hier aus wird das Oberflächenwasser über eine Rohrleitung in die Au abgeführt. Um die Leistungsfähigkeit der Rohrleitung zu erhalten/ wieder herzustellen soll diese gespült und gefilmt werden.

 

Im Bereich der Mulde befinden sich zahlreiche Versorgungsleitungen. Problematisch sind auch die zum Teil in der Mulde vorhandenen Wasserschieber und Hydranten.

 

Um eine einfache und sichere Unterhaltung der Mulde zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die Sohle der Mulde mit Rasengittersteinen zu befestigen und die Wasserschieber und Hydranten Betonrahmen einzufassen. Hierfür ist zunächst die Höhenlage der Versorgungsleitung durch Suchschachtungen festzustellen. Die Suchschachtungen sollen kurzfristig durch den Bauhof Bornhöved erfolgen. Durch das Amt wird dann eine Planung erfolgen. Die baulichen Maßnahmen sollen vergeben werden.

 

Eine im Bereich der Einmündung des Eichengrundes ehemals vorhandene Schwelle an der Asphaltkante soll wiederhergestellt werden, da diese sich nach Meinung der Anlieger als wirkungsvoll zur Zurückhaltung der Sedimente erwiesen hat. Um die Verkehrssicherheit nicht durch eine Längs zur Fahrbahn verlaufende Schwelle zu beeinträchtigen, soll die Schwelle auf dem Privatgrundstück des Eichengrunds hergestellt werden. Die Schwelle kann nur dann sinnvoll sein, wenn diese regelmäßig durch die Anlieger des Eichengrundes unterhalten wird und die Sedimente, die sich vor der Schwelle ansammeln, regelmäßig entfernt werden.

 

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Eigentümer des Eichengrundes gem. § 45 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 5 der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Abwasserbeseitigung verpflichtet sind, das Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder zu verrieseln.

 

Die Gemeinde kommt mit den o.g. Maßnahmen in erster Linie ihrer Unterhaltungspflicht zur Ableitung des auf dem öffentlichen Grund anfallenden Niederschlagswasser nach. Eine zusätzliche Aufnahme des Oberflächenwassers aus dem Eichengrund ist ein Entgegenkommen der Gemeinde, das sich damit begründen lässt, dass diese Struktur bereits vor Jahrzehnten entstanden ist und funktioniert hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, ob die o.g. Maßnahmen weiterhin ausreichend sind, um die Entwässerung des Hornswegs und zusätzlich des Eichengrundes zu gewährleisten. Ggf. muss auf eine Oberflächenwasserentsorgung auf den Grundstücken des Eichengrunds bestanden werden.

 

 

II. Zum Abwasserbeseitigungskonzept

 

r die Entscheidungsfindung zu dem o.g. Sachverhalt muss zunächst folgender Grundsatz erklärt werden: entsprechend Punkt 2.1 des Abwasserbeseitigungskonzeptes (im Folgenden wird nur der Punkt Niederschlagswasser beschrieben) erfolgt eine Unterscheidung zwischen einer zentralen Entwässerung und einer dezentralen Entwässerung. Bei einer zentralen Entwässerung wird das Oberflächenwasser gesammelt vorgeklärt und über einen Ölabscheider, Sandfang oder ähnlichem der Vorflut zugeführt (ist genehmigungspflichtig und sind in den Plänen des Abwasserbeseitigungskonzeptes als sog. Einleitungsstellen gekennzeichnet). Eine dezentrale Entwässerung erfolgt direkt auf den Grundstücken, auf denen das Niederschlagswasser anfällt. Laut dem Abwasserbeseitigungskonzept, ist der betroffene Bereich im Hornsweg als dezentrale Entwässerungseinrichtung gekennzeichnet. Somit gilt § 5 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Bornhöved. Hiernach ist der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eignen Grundstück sicherzustellen. Der gesamte Hornsweg hat jeweils seitlich genügend versickerungsfähige Fläche bzw. Mulden, die das anfallende NW des Hornsweges aufnehmen kann. Die Erschließung des Hornsweges erfolgte seiterzeit auch entschprechend (ohne Mulde im Bereich Hornsweg - siehe Foto )

 

 

Mit der Erschliessung des Eichengrundes nach 1977 kam es vermutlich zu einer Vereinbarung, dass man eine Mulde errichtet um die Grundstücke des Hornsweges vor Überflutungen zu schützen. Dabei handelt es sich um die im Sachverhalt betroffene Mulde. Desweiteren wurde in diesem Zusammenhang eine NW Leitung zur Au eingebaut, die der Entwässerung der neu geschaffenen Mulde dient (Grundstück Fam. Pries ). Mit dieser Maßnahme wurde aus der dezentralen Entwässerung eine zentrale Entwässerungseinrichtung, die jedoch weder aktenkundig noch bei der Unteren Wasserbehörde angemeldet/genehmigt wurde. Somit konnte auch bei der Bauantragsstellung (Umbau) des Gebäudes im Hornsweg 22 nicht auf die Wiederherstellung einer Mulde seitens der Verwaltung hingewiesen werden.

Weiterhin war zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Mulde auf Grund der bereits starken Versandung nicht mehr ersichtlich. Eine Unterhaltung dieser Mulde seitens der Gemeinde erfolgte nicht. Die folgende Aufnahme zeigt den aktuellen Zustand der nicht unterhaltenen und versandeten Mulde auf Höhe des Grundstückes Hornsweg 26:

 

 

Die Umsetzung der Vorlage wird daher dringend empfohlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 18.000 € brutto.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung stimmt den im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers zu.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n: