Amt Bornhöved
 

Auszug - Raumbedarf Amtsverwaltung - Grundsatzbeschluss zur weiteren Planung  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2022/117/01Amt Raumbedarf Amtsverwaltung - Grundsatzbeschluss zur weiteren Planung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Jörg Tietgen
2. Matthias Timm
Federführend:Leitende/r Verwaltungsbeamte/r Bearbeiter/-in: Tietgen, Joerg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Krille stellt die wesentlichen Inhalte der Vorlage dar.

Aus seiner Sicht stellt das in der Vorlage aufgeführte „Ducke-Gelände ein gutes mögliches Baugrundstück für die Verwaltung dar, es könnten sich jedoch auch noch andere Flächen in Trappenkamp anbieten. Hier sollte noch etwas abgewartet werden, welche Möglichkeiten sich aus den weiteren Planungen im Zuge der Städtebauförderung ergeben.

Herr Wundram fragt, ob der Zeitpunkt für eine Grundsatzentscheidung für einen Verwaltungsneubau zeitlich jetzt richtig ist, zumal der Mietvertrag mit der Wankendorfer BG noch 7 Jahre läuft.

Herr Tietgen antwortet, dass die weiteren Planungen doch sehr zeitaufwendig sind und die Gemeinde Trappenkamp ggf. auch noch erst das notwendige Baurecht schaffen muss. Die Planungen sollten daher rechtzeitig beginnen.

Frau Dr. Klüver fragt, ob eine einzelner Architekt mit der Vorplanung beauftragt werden soll oder ob es einen Architekten-Wettbewerb geben wird?

Herr Tietgen erläutert, dass zunächst mit einem Architekten oder Planungsbüro die Grundlagen für ein mögliches Gebäude erarbeitet werden müssen.

Herr Barkow ergänzt, dass zunächst eine funktionale Leistungsbeschreibung (z.B. Raumplanung, energetische Konzeption) vorliegen muss, bevor dann die konkrete Planung des Gebäudes erfolgt. Er sieht dann im weiteren Projektablauf eine kontinuierliche Baubegleitung und Projektüberwachung durch einen externen Architekten oder ein Planungsbüro für zwingend erforderlich an.

Herr Wundram unterstützt diese Forderung ausdrücklich.

Herr Tietgen schlägt vor, die einzelnen Anforderungen und Wünsche an ein neues Gebäude zusammen mit dem Architekten/Planungsbüro zu definieren. Dabei sollte auch der Amtsausschuss gleich mit eingebunden sein.

Herr Barkow schlägt vor, das Wort Vorplanungin Hinsicht auf eine Leistungs- und Anforderungsbeschreibung im Beschluss zu konkretisieren.

Herr Detlof thematisiert noch einmal das mögliche Baugrundstück in der Rudolf-Ducke-Straße und die Ausführungen von Herrn Krille hierzu am Anfang der Diskussion.

Herr Barkow stellt klar, dass das gemeindliche Grundstück (ehem. Ducke-Gelände)

weiterhin Priorität hat. Es könnten sich aber im Rahmen der Städtebauförderung noch andere geeignete Grundstücke gefunden werden. Die Frage nach einem Grundstück hat seiner Meinung nach aber in der jetzigen Planungsphase noch keine besondere Bedeutung. Zudem sei die Frage, ob ein Grundstück geeignet sei, auch abhängig von den Funktionsanforderungen an das Gebäude.

Frau Dr. Klüver weist darauf hin, dass bei einer alternativen Fläche dann die Möglichkeit des Direkterwerbs durch das Amt besteht.

 

Nachfolgend werden folgende Änderungen an dem vorliegenden Beschlussvorschlag diskutiert und vereinbart:

 

1.

Im Beschlussvorschlag Nr. 1 wird der letzte Satz um das Wort „zunächst“ ergänzt:

Weitere Prüfungen durch die Amtsverwaltung sind in dieser Richtung zunächst nicht mehr vorzunehmen.

 

2.

Der Beschlussvorschlag zu Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:

3.2 ein Architektenbüro mit der Vorplanung in Hinsicht auf eine funktionale

Leistungsbeschreibung für das Gebäude, einschließlich Raumplanung, zu beauftragen.

 

3.

Es werden folgende 2 Beschlussvorschläge ergänzt:

4. Es soll eine öffentliche Ausschreibung des Planungs- oder Architekturbüros

erfolgen.

 

5. Der Amtssauschuss ist bei der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu beteiligen.

 
 


  
 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt:

 

  1. Die bislang diskutierten Lösungen für die Schaffung weiterer Büro- und Nutzungsflächen für die Amtsverwaltung, in Form von An-, Um- oder Erweiterungsbauten am bestehenden Bürgerhaus, einschließlich des von der Wankendorfer BG vorgestellten Anbaukonzeptes, werden als nicht zielführend bzw. nicht umsetzbar angesehen.

Weitere Prüfungen durch die Amtsverwaltung sind in dieser Richtung zunächst nicht mehr vorzunehmen.

 

  1. Es besteht grundsätzlich ein Interesse an der Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes am Standort "Rudolf-Ducke-Straße".

Mit der Gemeinde Trappenkamp sind Gespräche über einen Grunderwerb zu führen. Der Amtsausschuss begrüßt, dass die Gemeinde Trappenkamp das bestehende Verwaltungsgebäude in ihr Eigentum übernehmen möchte.

 

  1. Zur Vorbereitung der Gespräche und weiteren Entscheidungen ist

 

  1. für das bestehende Verwaltungsgebäude ist ein Verkehrswertgutachten zu erstellen und

 

  1. ein Architektenbüro mit der Vorplanung in Hinsicht auf eine funktionale Leistungsbeschreibung für das Gebäude, einschließlich Raumplanung, zu beauftragen.

 

  1. Es soll eine öffentliche Ausschreibung des Planungs- oder Architekturbüros erfolgen.

 

  1. Der Amtssauschuss ist bei der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 42 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0