Amt Bornhöved
 

Auszug - Jahresabschluss 2020  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2022/106/10GV Jahresabschluss 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer trägt vor, dass ein Jahresfehlbetrag von etwas unter 700.000 EUR ausgewiesen wird. Bei näherer Betrachtung fällt der Jahresabschluss aber gar nicht so schlecht aus, wie es auf den ersten Blick erscheint. Es wird zwar ein um rd. 250.000 EUR höherer Fehlbetrag ausgewiesen als geplant, bei Ansicht der Einzelpositionen der Ergebnisrechnung fällt jedoch auf, dass die Abschreibungen um rd. 1 Mio. EUR über den geplanten Betrag liegen. Dieses ist auch der Kommunalaufsicht bei der Haushaltsgenehmigung 2022 aufgefallen (s. TOP 4).

Dieses liegt wesentlich an die Bereinigung von offenen Posten aus etlichen Jahren, die Abschreibungsaufwendungen verursachen. Eine entsprechende Bereinigung wurde auch schon in der Finanzausschusssitzung Anfang November letzten Jahres angekündigt. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Vorgang, der auch keine Zahlungen verursacht. Dieses wird auch in der Finanzrechnung deutlich. So wurden zwar Darlehen von über 3 Mio. EUR aufgenommen (geplant waren aber über 8 Mio. EUR) und anstatt eines geplanten Finanzmittelabflusses von rd. 3,7 Mio. EUR entsteht ein Zufluss von etwas über 0,5 Mio. EUR und können damit die Verbindlichkeiten ggü der EHK gesenkt werden. Ohne die notwendigen Bereinigungen wäre sogar ein Jahresüberschuss erwirtschaftet worden.

 

Der Ausschussvorsitzende macht darauf aufmerksam, dass die grundsätzliche Haushaltsstruktur positiv zu bewerten ist. Die Ertragslage ist grundsätzlich als stabil zu beurteilen, weil nicht nur die (schwankende) Gewerbesteuer ein wesentlicher Ertragsfaktor ist, sondern auch die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer und die Einwohnerzahl i. V. m. mit dem kommunalen Finanzausgleich.

 

Weiter macht er an einem Rechenbeispiel deutlich, dass Investitionen an Schulen nicht in voller Höhe den Gemeindehaushalt belasten. Zum einen werden einige Maßnahmen gefördert und zum anderen erhält die Gemeinde für Gastschüler/innen auch Schulkostenbeiträge. Da die Anzahl der Gastschüler/innen die Anzahl der gemeindlichen Schüler/innen übersteigt, beteiligen sich auch andere Gemeinden über die Schulkostenbeiträge maßgeblich an den gemeindlichen Ausgaben für die Schulen.

 

Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:  
 


Beschlussvorschlag

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung weiter, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von 659.642,73 EUR in voller Höhe mit Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

  
 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0