Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/106/10GV  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
09.05.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
24.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen 47 GemHVO-Doppik), der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik) und dem Anhang 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht 52 GemHVO-Doppik) beizufügen.

 

Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses 2020 bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Trappenkamp r die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten 95 n Abs. 3 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Fehlbetrages von 411.367,87  EUR mit einem Jahresfehlbetrag von 659.642,73 EUR ab. Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

Die Gemeinde verfügt über eine Ergebnisrücklage in Höhe von 1.387.292,26 EUR. Somit ist ein Ausgleich des Fehlbetrages in voller Höhe möglich und wird eine entsprechende Ergebnisbehandlung auch vorgeschlagen.

 

Wesentliche Gründe für die Ergebnisverschlechterung werden nachfolgend aufgeführt:

 

Erträge

Die Summe der Erträge überschreitet den geplanten Betrag. Positiv ist herauszustellen, dass die erheblichen Gewerbesteuermindererträge von über 585.000 EUR durch eine besondere Landeszuweisung ausgeglichen wurde (Corona-Hilfe). Die Ertragsverbesserung resultiert aber zum weitausüberwiegenden Teil aus nichtzahlungswirksamen Zuschreibungen, Einzelwertberichtigungen und Auflösung von Rückstellungen

 

Aufwendungen

Die deutlich erhöhten Aufwendungen von fast 1 Mio. EUR sind auf Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen zurückzuführen. Dabei handelt es sich auch um die Bereinigung von offenen Posten, wie bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.11.2021 angekündigt wurde.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Minderung der Ergebnisrücklage um den entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 659.642,73 EUR auf 727.649,53 EUR.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden Form.

b)      Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresfehlebtrag von 659.642,73 EUR in voller Höhe mit Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2020

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz kurz (150 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (108 KB)      
Anlage 3 3 Finanzrechnung kurz (143 KB)      
Anlage 4 4 Teilrechnungen (10729 KB)      
Anlage 5 5 10 Anhang 2020 (424 KB)      
Anlage 6 6 Anlagenspiegel (217 KB)      
Anlage 7 7 forderungsspiegel (96 KB)      
Anlage 8 8 verbindlichkeitenspiegel (108 KB)      
Anlage 9 9 Übertragene Haushaltsermächtigungen (107 KB)      
Anlage 10 10 10 Anlage 5 Sondervermögen (356 KB)      
Anlage 11 11 10 Lagebericht 2020 (805 KB)