Amt Bornhöved
 

Auszug - 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:43 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2022/085/10GV 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block teilt den Sachverhalt mit und verliest abschließend den Beschlussvorschlag der vorliegenden Beschlussvorlage, über diesen wird dann anschließend ohne Aussprache abgestimmt. 


 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 29. Änderung aufgestellt. Die Planung umfasst  

 

-          den Teilbereich 1r das Gebietrdlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich des Sportplatzes sowie den

-          den Teilbereich 2 für das Gebiet nördlich der Straße Am Waldfriedhof, westlich des Waldfriedhofes und östlich angrenzend an das „untere“ Spielfeld des Sportplatzes

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Mit der Planung für den Teilbereich 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Drei- bzw. Vierfeldsporthalle im Bereich des Sportplatzes im Außenbereich der Gemeinde Trappenkamp geschaffen werden. 

 

Mit der Planung für den Teilbereich 2 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der bewaldeten Fläche als Bestattungswald geschaffen werden. 

 

 

Planzeichnung mit Darstellung des Geltungsbereichs der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll

an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0