Amt Bornhöved
 

Auszug - Machbarkeitsstudie zur Aktivierung der Ortsmitte und Neubau einer Kita  

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz: Für die Teilnahme an dieser Sitzung gilt die 3G-Regelung.
VO/2022/052/02GV Machbarkeitsstudie zur Aktivierung der Ortsmitte und Neubau einer Kita
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Ann-Kathrin Koppelin
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Koppelin, Ann-Kathrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Richter vom Architektenbüro Richter.

 

Herr Richter trägt sodann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Lebendiges Herz“ Ortszentrum Bornhöved vor.

 

An den Vortrag von Herrn Richter schließt sich eine Beratung des Ausschusses über die verschiedenen Varianten an. Mehrheitlich sprechen sich die Ausschussmitglieder für eine Umsetzung der Variante 4 aus.

 

Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass die Machbarkeitsstudie der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. 

 

Die Sitzungsteilnehmer sind sich einig, dass der Kita-Neubau möglichst kurzfristig umgesetzt werden soll. Herr Richter empfiehlt die Durchführung eines Wettbewerbs. Auch muss zunächst noch der bauplanungsrechtliche Rahmen geprüft werden.

 

Die Ausschussmitglieder entwickeln bereits einige Ideen für die Umsetzung der Maßnahmen, die nach übereinstimmender Meinung jedoch der vertiefenden Planung vorbehalten bleiben sollen.   

 

Nach eingehender Beratung werden die nachfolgenden Anträge als Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung zur Abstimmung gestellt:

 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudie „Lebendiges Herz Ortszentrum Bornhöved“ ge sich die Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedarfe zur städtebaulichen Neuordnung des Ortskerns für die darin beschriebene Variante 4 entscheiden. 
  2. Der bauplanungsrechtliche Rahmen im Hinblick auf den Flächennutzungsplan und die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes ist zu prüfen und soweit erforderlich zu schaffen. 
  3. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der bauplanungsrechtlichen Prüfung sind die Planungsleistungen für den Bau der Kindertagesstätte in einem Wettbewerb auszuschreiben und für die vertiefende Planung für das restliche Grundstück ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, basierend auf der favorisierten Variante 4, durchzuführen. Mit der Betreuung und Durchführung des Architektenwettbewerbsr das restliche Grundstück ist bereits das Architektenbüro Richter beauftragt.  

 

 


 

Abstimmungsergebnis zu 1.    dafür: 6    dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

Abstimmungsergebnis zu 2.    dafür: 7    dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

Abstimmungsergebnis zu 3.    dafür: 5    dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1