Vorlage - VO/2022/052/02GV
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms wurde für die Gemeinde Bornhöved das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet. Eines der festgelegten Leitprojekte ist die Aktivierung der Ortsmitte, angrenzend an Kuhberg 1. Für die Nutzung der Fläche stellt sich die Gemeinde Bornhöved vor, dass dort eine Kindertagesstätte mit mindestens 120 Plätzen errichtet wird sowie ein Bürgerhaus mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten.
Durch das Architektur- und Stadtplanungsbüro Richter wurden die Standortrahmenbedingungen im Bereich des Ortskerns in einer Machbarkeitsstudie geprüft. Der Entwurf zur Machbarkeitsstudie zeigt vier verschiedene Varianten, wie die Ortsmitte entwickelt werden kann. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung durch Herrn Richter persönlich vorgestellt.
Bauplanungsrechtlich ist für das Gebiet der Ortsmittel im Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Mischgebiet dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es für den Bereich nicht. Für die Genehmigungsfähigkeit der verschiedenen Maßnahmen ist daher zunächst der baurechtliche Rahmen im Hinblick auf den Flächennutzungsplan sowie eines Bebauungsplanes zu prüfen.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan:
Finanzielle Auswirkungen:
In Abhängigkeit von dem Beschluss der Gemeindevertretung und der weiteren Prüfungen ist mit folgenden Kosten in noch nicht bekannter Höhe zu rechnen:
- Kosten für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
- Planungsleistungen für den Kita-Neubau (bei Überschreiten des Schwellenwertes von 214.000,00 EUR ergibt sich die Notwendigkeit einer europaweiten Ausschreibung mit der Beauftragung eines Fachbüros)
- Kosten für die Durchführung eines Architektenwettbewerbes.
Für die Bauleitplanverfahren und die Durchführung des Architektenwettbewerbes kann die Gemeinde Mittel der Städtebauförderung in Anspruch nehmen.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudie „Lebendiges Herz – Ortszentrum Bornhöved“ entscheidet sich die Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedarfe zur städtebaulichen Neuordnung des Ortskerns für die darin beschriebene Variante (bitte eintragen gemäß Beratungsergebnis).
- Der bauplanungsrechtliche Rahmen im Hinblick auf den Flächennutzungsplan und die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes ist zu prüfen und soweit erforderlich zu schaffen.
- In Abhängigkeit von dem Ergebnis der bauplanungsrechtlichen Prüfung sind die Planungsleistungen für den Bau der Kindertagesstätte auszuschreiben und für die vertiefende Planung für das restliche Grundstück ein städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb, basierend auf der favorisierten Variante, durchzuführen. Mit der Betreuung und Durchführung des Architektenwettbewerbs ist bereits das Architektenbüro Richter beauftragt.
Anlage/n:
Entwurf der Machbarkeitsstudie
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 220210 Machbarkeitsstudie-Entwurf (3025 KB) |