Amt Bornhöved
 

Auszug - Baumschutz auf gemeindlichen Grundstücken  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2022/040/10GV Baumschutz auf gemeindlichen Grundstücken
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Werner Schultz
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Musyal berichtet über die Baumfällaktion auf dem Schulhof anlässlich der wegen der Bauarbeiten erforderlichen Containeraufstellung auf dem Schulgelände. Diese Baumfällaktion hat für sehr viel Unmut bei den Einwohnerinnen und Einwohnern und insbesondere bei den Mitgliedern der Klima-AG gesorgt. Daraufhin hat sich die Fraktion ausgiebig mit dem Thema Baumschutz beschäftigt. Die Beratung während der letzten Fraktionssitzung hat ergeben, dass sich die Fraktion ausdrücklich gegen den Erlass einer Baumschutzsatzung ausgesprochen hat.  
 


Es wird ohne Aussprache über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: 
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. ume sind als CO2-Speicher und Schattenspender sehr wichtig für den Klimaschutz. Daher ist es das Ziel der Gemeinde, möglichst viele Bäume im Gemeindegebiet zu erhalten.

 

  1. nftig darf grundsätzlich kein Baum auf einem gemeindlichen Grundstück mehr gefällt werden. Ausnahmen gelten ausschließlich

 

a)      r Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 10 cm, die z. B. zur

 Knickpflege gefällt werden,

b)      r Bäume, die eine Gefahr darstellen, z.B. wegen fehlender Standsicherheit oder aus

 sonstigen Gründen der Verkehrssicherungspflicht, wenn dies durch eine gutachterliche Stellungnahme bestätigt wurde,

c)      r Bäume, die gefällt werden müssen, damit sich ein anderer Baum langfristig

entwickeln kann und dies durch eine gutachterliche Stellungnahme bestätigt wurde oder

d)      wenn dies aus baulichen oder planerischen Gründen unumgänglich ist und die

Gemeindevertretung oder im Rahmen einer Eilbedürftigkeit der Bürgermeister das Fällen vorher genehmigt hat.

 

  1. r jeden Baum, der künftig auf einem gemeindlichen Grundstück gefällt wird, ist ein

neuer Baum, wenn möglich auf einem gemeindlichen Grundstück, zu pflanzen. Schon vor dem Fällen ist der neue Standort festzulegen.

 

  1. Die Gemeindevertretung ruft die Trappenkamper Einwohnerinnen und Einwohner

dazu auf, die Bäume auf ihren privaten Grundstücken zu erhalten.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0