Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/040/10GV  

Betreff: Baumschutz auf gemeindlichen Grundstücken
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Werner Schultz
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
16.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am 10.01.2022 wurde festgestellt, dass auf dem Schulgelände im Bereich Kurlandstraße mehrere große Bäume (Stammdurchmesser ca. 50 cm) gefällt wurden. An diesem Standort wurden die Container für die Klassen aufgestellt, die vom Abriss im Zusammenhang mit dem Schulerweiterungsbau aktuell betroffen sind.

 

Die Fällaktion wurde vorab nicht vom Bürgermeister oder der Gemeindevertretung genehmigt.

 

Bei der Sitzung der Klimaschutz-AG am 11.01.2022 wurde wegen dieser Angelegenheit die Amtsverwaltung heftig kritisiert und den an der Sitzung teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgeschlagen, dass die Gemeindevertretung einen Grundsatz-beschluss zum Thema Fällen von Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken fasst.

Diese Anregung hat Herr GV Barkow bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Januar eingebracht. Diese Vorlage soll die Anregung umsetzen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. ume sind als CO2-Speicher und Schattenspender sehr wichtig für den Klimaschutz. Daher ist es das Ziel der Gemeinde, möglichst viele Bäume im Gemeindegebiet zu erhalten.

 

  1. nftig darf grundsätzlich kein Baum auf einem gemeindlichen Grundstück mehr gefällt werden. Ausnahmen gelten ausschließlich

 

a)      r Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 10 cm, die z. B. zur

 Knickpflege gefällt werden,

b)      r Bäume, die eine Gefahr darstellen, z.B. wegen fehlender Standsicherheit oder aus

 sonstigen Gründen der Verkehrssicherungspflicht, wenn dies durch eine gutachterliche Stellungnahme bestätigt wurde,

c)      r Bäume, die gefällt werden müssen, damit sich ein anderer Baum langfristig

entwickeln kann und dies durch eine gutachterliche Stellungnahme bestätigt wurde oder

d)      wenn dies aus baulichen oder planerischen Gründen unumgänglich ist und die

Gemeindevertretung oder im Rahmen einer Eilbedürftigkeit der Bürgermeister das Fällen vorher genehmigt hat.

 

  1. r jeden Baum, der künftig auf einem gemeindlichen Grundstück gefällt wird, ist ein

neuer Baum, wenn möglich auf einem gemeindlichen Grundstück, zu pflanzen. Schon vor dem Fällen ist der neue Standort festzulegen.

 

  1. Die Gemeindevertretung ruft die Trappenkamper Einwohnerinnen und Einwohner

dazu auf, die Bäume auf ihren privaten Grundstücken zu erhalten.

 

 

 


Anlage/n: