Vorlage - VO/2022/040/10GV
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Sachverhalt:
Am 10.01.2022 wurde festgestellt, dass auf dem Schulgelände im Bereich Kurlandstraße mehrere große Bäume (Stammdurchmesser ca. 50 cm) gefällt wurden. An diesem Standort wurden die Container für die Klassen aufgestellt, die vom Abriss im Zusammenhang mit dem Schulerweiterungsbau aktuell betroffen sind.
Die Fällaktion wurde vorab nicht vom Bürgermeister oder der Gemeindevertretung genehmigt.
Bei der Sitzung der Klimaschutz-AG am 11.01.2022 wurde wegen dieser Angelegenheit die Amtsverwaltung heftig kritisiert und den an der Sitzung teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgeschlagen, dass die Gemeindevertretung einen Grundsatz-beschluss zum Thema Fällen von Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken fasst.
Diese Anregung hat Herr GV Barkow bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Januar eingebracht. Diese Vorlage soll die Anregung umsetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
- Bäume sind als CO2-Speicher und Schattenspender sehr wichtig für den Klimaschutz. Daher ist es das Ziel der Gemeinde, möglichst viele Bäume im Gemeindegebiet zu erhalten.
- Künftig darf grundsätzlich kein Baum auf einem gemeindlichen Grundstück mehr gefällt werden. Ausnahmen gelten ausschließlich
a) für Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 10 cm, die z. B. zur
Knickpflege gefällt werden,
b) für Bäume, die eine Gefahr darstellen, z.B. wegen fehlender Standsicherheit oder aus
sonstigen Gründen der Verkehrssicherungspflicht, wenn dies durch eine gutachterliche Stellungnahme bestätigt wurde,
c) für Bäume, die gefällt werden müssen, damit sich ein anderer Baum langfristig
entwickeln kann und dies durch eine gutachterliche Stellungnahme bestätigt wurde oder
d) wenn dies aus baulichen oder planerischen Gründen unumgänglich ist und die
Gemeindevertretung oder im Rahmen einer Eilbedürftigkeit der Bürgermeister das Fällen vorher genehmigt hat.
- Für jeden Baum, der künftig auf einem gemeindlichen Grundstück gefällt wird, ist ein
neuer Baum, wenn möglich auf einem gemeindlichen Grundstück, zu pflanzen. Schon vor dem Fällen ist der neue Standort festzulegen.
- Die Gemeindevertretung ruft die Trappenkamper Einwohnerinnen und Einwohner
dazu auf, die Bäume auf ihren privaten Grundstücken zu erhalten.
Anlage/n: