Auszug - Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d" hier: Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Frau Jendrny von der Kreisverwaltung Segeberg und bittet er diese, Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorzutragen.
Frau Jendrny führt aus, dass in der zweiten Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes keine wesentlich neuen Stellungnahmen eingegangen sind. Überwiegend wurden keine Bedenken gegen den Entwurf mitgeteilt und die übrigen Stellungnahmen bestätigten i. d. R. die bisher erfolgten. Das regelmäßig keine neuen Stellungnahmen eingegangen sind, wird auch an der neuen Abwägungstabelle deutlich, die wesentlich kürzer ist, als nach der ersten Auslegung des Entwurfs.
Fragen zu den Stellungnahmen oder den Abwägungsüberlegungen werden an Frau Jendrny auch auf Nachfrage nicht gestellt, wird über folgende Anträge abgestimmt und verlässt Frau Jendrny die Sitzung, nachdem sich der Bürgermeister bei dieser für ihre Ausführungen bedankte:
Beschlussvorschlag:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit den in der Abwägungstabelle genannten Ergebnissen geprüft.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
- Die Gemeindevertretung stimmt zu, nach dem Beschluss des Bebauungsplanes den Ankaufvertrag über die Grundstücke des neuen Wohngebietes zu erfüllen (Zahlung des Kaufpreises).
Abstimmungsergebnis zu 1. dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Abstimmungsergebnis zu 2. dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Abstimmungsergebnis zu 3. dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Abstimmungsergebnis zu 4. dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Abstimmungsergebnis zu 5. dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Abstimmungsergebnis zu 6. dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0