Vorlage - VO/2021/347/03GV
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 23.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a – d“ beschlossen. Mit dieser Planung soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zur Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen planungsrechtlich für eine Wohnbebauung vorbereitet und gesichert werden.
Nach der ersten Auslegung der Entwurfsunterlagen war es erforderlich, den Planentwurf zu ändern. Den geänderten Entwurf hat die Gemeindevertretung am 09.09.2021 genehmigt und zur erneuten Auslegung bestimmt.
Die geänderten Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 04.10.2021 bis 04.11.2021zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung aus und wurden auch in das Internet eingestellt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.09.2021 im Blickpunkt Bornhöved. Zeitgleich mit der Auslegung wurde die Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage in einer Abwägungstabelle als Anlage beigefügt. Die Gemeindevertretung entscheidet durch Beschluss über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen im Verfahren.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung.
Die von der Kreisplanung erstellten Entwurfsunterlagen sowie die vorliegenden Gutachten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit den in der Abwägungstabelle genannten Ergebnissen geprüft.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlage/n:
Anlagen:
-Abwägungstabelle
- Immissionsprognose, Dr. Dorothee Holste, 10.12.2018, ergänzt 20.02.2020 und 01.03.2021
- Baugrunduntersuchung, GBU – Gesellschaft für Baugrunduntersuchung und Umweltschutz GmbH, 08.10.2020
- Schallgutachten, dBCon TECHNICAL ACOUSTICS, 19.10.2020, ergänzt 06.05.2021
- 1. Änd. Flächennutzungsplan durch Berichtigung