Amt Bornhöved
 

Auszug - Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Außenbereich  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2021/207/06GV Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Außenbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1/Ti
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister trägt ausführlich den Sachverhalt vor. Es erfolgte kein weiterer Austausch, weshalb unmittelbar die Beschlussfassung erfolgte.  
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.  

 

  1. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollen möglichst frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Zwecke und Ziele eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen informiert werden.  

 

Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller/ die Antragsteller/in alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1